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Abmahnung der Corbis GmbH wegen Bildnutzung durch Waldorf Frommer

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungDie Corbis GmbH lässt durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer, München, unsere Mandantin, eine GmbH, wegen unberechtigter Verwendung eines Fotos abmahnen.

Die Corbis GmbH macht Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz gegen unsere Mandantin geltend. Diese hatte versehentlich ein Foto der Corbis GmbH auf ihrer Website, ohne die dafür erforderliche Lizenz zu haben, eingestellt.

Die Höhe des Schadenersatzes und die Höhe der Anwaltskosten werden noch nicht genannt, diese können Waldorf Frommer für die Corbis GmbH erst dann berechnen, wenn ihr bekannt ist, wie lange das Foto unberechtigt im Netz verwendet wurde.

Wie kann die Corbis GmbH den Schadenersatzanspruch berechnen?

Es gibt 3 Möglichkeiten, die Corbis GmbH kann die für sie günstigste Möglichkeit wählen:

  • Ersatz des konkreten Schadens einschließlich entgangenen Gewinns nach § 252 BGB;
  • Herausgabe des Verletzergewinns oder
  • Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr im Wege der Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG).

Da der konkrete Schaden und der Verletzergewinn oft schwer zu ermitteln sind, wird die Corbis GmbH wohl Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie fordern. Dabei wird unterstellt, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrags gefordert hätten, wobei zu ermitteln ist, wie hoch der objektive Wert der Nutzungsberechtigung ist.

Es ist üblich, branchenübliche Sätze heranzuziehen, z. B. Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). Diese Empfehlungen werden von der Rechtsprechung überwiegend übernommen, wenn das Foto von einem Berufsfotografen gemacht wurde und zu gewerblichen Zwecken übernommen wurde. Es bleibt also abzuwarten, auf welche Berechnungsmethode die Corbis GmbH zurück greifen wird.

Für unsere Mandantin wurde zunächst eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und Auskunft erteilt. Ich werde weiter berichten, welchen Schadenersatz die Corbis GmbH fordern wird.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung von Fotos erhalten haben, reagieren Sie in der Aufregung nicht vorschnell!

Tipp: Nehmen Sie das Foto nicht nur von Ihrer Website/Onlineshop, sondern suchen Sie gründlich auch über Google und in Ihrem Cash – sonst kann es Ihnen passieren, dass sie unmittelbar nach Abgabe der Unterlassungserklärung bereits eine Vertragsstrafe verwirkt haben.

Lassen Sie sich von einem im Internetrecht geschulten Anwalt vertreten. Bei der Abgabe der Unterlassungserklärung und/oder der Erwiderung auf die Abmahnung können viele Fehler passieren.

Rufen Sie mich für eine erste unverbindliche Einschätzung an! Ich berate Sie gerne.

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