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Abmahnungen bei Nutzung von Popcorn Time

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungSie nehmen stark zu: Abmahnungen bei Nutzung von Popcorn Time. Denn auch hier lädt der Nutzer Daten des Videos hoch an andere Nutzer, während er sich dieses ansieht. Damit handelt es sich bei dem Programm wie bei Filesharing um ein klassisches Abmahnungs-gefährdetes Modell.

Popcorn Time vermittelt dem Nutzer den Eindruck, dass es sich nur um Streaming handeln würde, also reines online-live-herunterladen bzw. ansehen der Filme. Damit wäre es eine urheberrechtlich zulässige Nutzung. Stattdessen werden aber auch zugleich Daten hochgeladen, da dies über Bittorrent läuft, was der Anknüpfungspunkt für die Abmahner ist.

Die Abmahnungen wegen Nutzung von Popcorn Time werden  vor allem von Waldorf Frommer ausgesprochen, die meist ca. 815,- € verlangen. Neben aktuellen Kinofilmen sind auch Fernsehserien wie Family Guy, Modern Family, Homeland von den Popcorn Time-Abmahnungen betroffen.

Praxistipp zu den Popcorn Time Abmahnungen:

Daher sollten Nutzer dringend nicht nur auf die Nutzung von Torrents verzichten, sondern Filme/Videos auch nicht über Popcorn Time ansehen. Hier drohen genauso kostenpflichtige Abmahnungen. Im Falle einer Abmahnung sollten Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern eine nicht so negative von einem Anwalt erstellen lassen. Mehr Infos in meinem Blog.

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