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BGH verbietet Handysperre aus geringfügigem Anlass

Der BGH hat in seinem Urteil vom 09. 06. 11 (Az: III ZR 157/10) entschieden, dass E-Plus das Handy Anschluss nicht sperren darf wegen eines kleinen Zahlungs- rückstands oder eines anderen geringfügigen Anlasses.

Der BGH erklärte acht von neun Klauseln in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) von E-Plus für unwirksam, sie seien überzogen und kundenfeindlich. Es sei unverhältnismäßig, den Anschuss schon bei einem geringfügigen Zahlungsrückstand zu sperren. Viele Kunden seien auf ihr Handy angewiesen.

Auch die Klauseln, wonach der Anschluss gesperrt werden konnte wegen Überschreitung des Kreditlimits oder weil eine Lastschrift bei der Bank nicht eingelöst werden konnte, sind unwirksam.

Allein die Klausel, bei missbräuchlicher Nutzung des Anschlusses diesen zu sperren, erklären die Richter für zulässig.

Das Urteil hat Folgen für die gesamte Handybranche, auch andere Mobilfunkanbieter werden ihre AGB überarbeiten müssen.

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