Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Buchrezension: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz (UrhG), Kommentar

Urheberrechtsgesetz

Dreier/Schulze

4. Auflage 2013, 2156 S., 149,00 EUR

Verlag C. H. Beck

Obwohl die neue Auflage des Kommentars von Dreier und Schulze zum Urheberrechtsgesetz ohne bedeutende Neuerungen seitens des Gesetzgebers erscheint, wird die Notwendigkeit für die Aktualisierung stets deutlich: Es wurden durchgehend neue Urteile eingearbeitet, die eine Fülle von Neuerungen und Präzisierungen im gesamten Rechtsgebiet bringen. Grundlegend und überzeugend überarbeitet wurde die Kommentierung zu §§ 22 ff. KUG durch Louisa Specht. Das Leistungsschutzrecht ist – anders als der Klappentext suggeriert – nur unkommentiert abgedruckt. Den inzwischen deutlich vernehmbaren Ruf nach einer grundlegenden Umgestaltung des Urheberrechts, um der fortschreitenden Technik gerecht zu werden, scheinen auch die Verfasser zu unterstützen.

An der Kommentierung wird deutlich sichtbar, dass die derzeitige Fortentwicklung des Urheberrechts durch die fortschreitenden Möglichkeiten im gesamten IT-Bereich, vor allem im Internet, geprägt wird. Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wird, birgt die Feststellung des Täters eine Vielzahl praktischer Schwierigkeiten, wie die Kommentierung zu § 97 UrhG zeigt: Neben der Täterschaft entwickelt der BGH insbesondere die Grundsätze der Störerhaftung in teils nicht mehr nachvollziehbaren Verästelungen stetig fort.

Der Kommentar sorgt durch die saubere Strukturierung für eine Nachvollziehbarkeit der Entwicklungen und Urteile. Die aktuelle Rechtsprechung zu Filesharing wird auf zwei Seiten übersichtlich dargestellt. Auch das Morpheus-Urteil ist bereits eingearbeitet. Die sich hier aktuell stellenden Fragen (Nicht ermittelbarer Täter bei mehreren Anschlussnutzern, Haftung von Internet-Cafés oder die Unzuverlässigkeit der Hashwert-/IP-Ermittlung) werden zwar aufgezeigt, jedoch leider kein Versuch einer Lösung unternommen. Während die Darstellung zur Einbindung von RSS-Feeds überzeugt, kommt die Frage des Linking/Embedding in den §§ 97 und 19a UrhG etwas kurz.

Auch die Darstellung der besonderen Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a ff. UrhG) überzeugt, insbesondere durch die Verknüpfung zum IT-Recht. Das UsedSoft-Urteil wird überzeugend erläutert, und die Übertragbarkeit auf sonstige digitale Inhalte entgegen der wohl h.M. bejaht. Auch das IT-Vertragsrecht wird kompakt dargestellt.

Fazit: Der Dreier/Schulze ist weiterhin ein übersichtlicher und wohl-strukturierter Kommentar, der die aktuellen Probleme überzeugend aufzuzeigen vermag. Er kann dem Urheberrechts-Praktiker empfohlen werden.

Autor: RA Matthias Lachenmann. Die Rezension des Kommentars “Urheberrechtsgesetz” von Dreier/Schulze erschien in Ausgabe 2/2013 der Zeitschrift AdVoice.

Dieser Beitrag wurde in Blog, Gewerblicher Rechtschutz/IP, Urheberrecht veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.