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Die Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff spricht – wieder nix (aufregendes)

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungÜber die neue Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff wurde zu Beginn Ihrer Amtszeit viel gelästert. Sie hatte ihren Platz im Bundestag verloren und da liegt es ja nahe, dass einer Parteifreundin zu einem neuen Amt verholfen wird. Vor allem, da es ja nichts neues ist, dass die CDU kein Interesse an einem Mehr an Datenschutz hat, sondern verfassungswidrige Grundrechtseingriffe nicht nur duldet, sondern bei dem Programm Eikonal sogar förderte.

Da die Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff (die auf ihrem aktuellen Foto Merkel sogar äußerlich sehr ähnlich sieht…) sich zudem in allen wichtigen Entscheidungen der zu Grundrechten auf Datenschutz ergangenen Entscheidungen für diese Gesetze ausgesprochen hat – die teilweise für später für verfassungswidrig erklärt wurden – schien klar, warum die CDU Frau Voßhof dieses Amt zuschanzte.

Nunmehr ist einige Zeit vergangen und man fragt sich, was die neue Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff inzwischen getan hat. In die Öffentlichkeit trat sie bis heute eigentlich nie. Ein kleines Interview in der WELT, in dem sie die Vorratsdatenspeicherung weiter befürwortet – das war es mehr oder weniger. In Gesprächen mit verschiedenen Datenschützern auf Tagungen spricht man natürlich auch über die Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff. Hier wird oft noch immer gelästert, teilweise aber darauf verwiesen, dass Frau Voßhoff einfach einen anderen Stil als Herr Schaar pflegen würde: Datenschutz nicht durch Öffentlichkeits- und Pressearbeit, sondern durch Arbeit hinter den Kulissen bei den Parteien und im Bundestag. Hier soll sie sich für mehr Datenschutz einsetzen – ob das stimmt, wird sich die nächsten Jahre erst noch zeigen.

Die Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff spricht – wieder nix (aufregendes):

Nun äußert sich die Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff ausnahmsweise mal wieder in der Öffentlichkeit: In der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) äußert sie sich mit dem Titel „Grundrechtseingriff durch Scannen von E-Mails“. Und man ist erstmal begeistert: Endlich kritisiert Voßhoff die uferlosen Grundrechtseingriffe durch die Geheimdienste!? Endlich tritt Voßhoff öffentlich für eine verfassungskonforme Überwachung persönlicher Daten ein!? Leider nein, auch diesmal Fehlanzeige!

Die Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff ärgert sich allein über das Scannen von E-Mails durch die privaten US-Provider. Sie beschreibt durchaus zu Recht, dass sich der Bürger daran stören würde, wenn ein Postbeamter nach Einreichung eines Briefes diesen erstmal öffnen und lesen würde. Genauso „ärgerlich“ ist es aber, wenn ein BND-Mitarbeiter in der Reihe hinter dem Postbeamten die persönlichen Briefe liest (woher kennen wir das nochmal?). Daran zu erinnern, wäre wohl das mindeste gewesen.

Die Bundesdaten“schutz“beauftragte Voßhoff hat also für Äußerungen in der Öffentlichkeit weiterhin kein gutes Händchen und sollte das noch etwas üben. Hoffen wir, dass die Behauptungen stimmen, dass sie zumindest „hinter den Kulissen“ für mehr Datenschutz und Grundrechte sich einsetzt. Dies, obwohl es nicht ausreicht, seit Bekanntwerden des vorsätzlichen Verfassungsbruchs durch Steinmeier, de Maizere und andere – aber es wäre ein Anfang.

 Autor: RA Matthias Lachenmann

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