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Widerrufsrecht nach vergeblicher Durchsetzung der Tiefpreisgarantie

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungDer Bundesgerichtshof (BGH) stärkt in einem Urteil wieder die Rechte der Verbraucher – das Widerrufsrecht bei Onlineverkäufen gilt selbst, wenn der Verbraucher erst widerruft, nachdem er vergeblich versucht hat, eine Tiefpreisgarantie durchzusetzen (Az: VIII ZR 146/15).

Der BGH vertritt die Auffassung, dass ein Onlinekauf immer widerrufen werden könne, es komme nicht auf die Gründe an. In entschiedenen Fall mit einem Gegenstandswert von € 417,10 hatte der Verbraucher zunächst versucht, beim Händler eine Tiefpreisgarantie durchzusetzen. Bei einer Tiefpreisgarantie wird dem Verbraucher versprochen, dass er den Differenzbetrag zu einem günstigeren Produkt ersetzt bekäme, wenn er es irgendwo anders günstiger angeboten fände.

Widerrufsrecht nach vergeblich versuchter Durchsetzung der Tiefpreisgarantie – der Fall beim BGH

Im entschiedenen Fall hatte der Verbraucher das Produkt (Matratze) bei einem anderen Händler günstiger gefunden, dennoch ersetzte der Onlinehändler die versprochene Preisdifferenz von € 30 nicht, woraufhin der Kunde den Kaufvertrag fristgerecht widerrief. Der Händler berief sich auf ein Missbrauch des Widerrufsrechts, diesem Einwand folgte der BGH aber nicht. Es komme nicht auf die Gründe des Widerrufs an. Es komme nicht einmal darauf an, ob zuvor nachverhandelt worden sei oder nicht. Das Widerrufsrecht stehe dem Verbraucher zu, egal aus welchen Gründen der Widerruf erfolgte. Diese Auffassung hatten bereits das Amtsgericht und das Landgericht Rottweil vertreten, die Revision des Händlers, der sich auf eine Verhöhnung seiner Person berief, blieb ohne Erfolg.

Laut BGH könne der Kunde gefahrlos bestellen, das erhöhe auch die Marktchancen des Händlers, indem die Hemmschwelle bei Onlineverkäufen sehr niedrig sei.

Hinweis: Vorsicht bei Tiefpreisgarantien, häufig haben diese einen Haken! Die Händler werben zwar damit, aber oft gelten diese nur eingeschränkt, z. B. beschränkt auf eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Produkt. Z. B. hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden, dass der Händler sich nach dem Preis des Wettbewerbers richten müsse. Die Tiefpreisgarantien sind häufig darauf angelegt, dass der Kunde nicht selbst die Preise vergleicht, sondern sich auf das Angebot verlässt. Entdeckt der Kunde dann Produkt tatsächlich bei einem anderen Händler günstiger, ist es oft schwierig, die Preisdifferenz zu erhalten.

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