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Apps von Onlinehändlern – Rechtliche Anforderungen

Was müssen Onlinehändler, die ihre Waren oder Dienstleistungen über eine App anbieten, eigentlich beachten? Schnelle Antwort: Alles!

Auch beim Verkauf von Waren über Apps haben Onlinehändler ein Impressum, eine Widerrufsbelehrung einschließlich Widerrufsformular und eine Datenschutzerklärung vorzuhalten. Zudem sind diese Informationen vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung des Verbrauchers diesem in klarer und verständlicher Weise zu geben.

  1. Widerrufsbelehrung bei Apps:

Die Widerrufsbelehrung in der App muss die Bedingungen, die Fristen, das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, den Namen und die Anschrift des Unternehmens enthalten, nicht zu vergessen die Telefonnummer, deren Angabe einige Gerichte fordern.

  1. Impressum bei Apps:

5 Telemediengesetz (TMG) verpflichtet alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Telemedien) bereithalten, zur Angabe eines Impressums.

Das Impressum bei Apps muss den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Shop-Betreibers bzw. vollständige Firmenbezeichnung, den Vertretungsberechtigte/n, die zuständige Aufsichtsbehörde und falls der Shop-Betreiber im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, auch das Register sowie die Registernummer nennen. Falls vorhanden ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer und Telefonnummer anzugeben. Es ist darauf zu achten, dass das Impressum auch als solches bezeichnet wird (oder Kontakt) und leicht zu erreichen ist!

  1. Datenschutzerklärung bei Apps

Der Shopbetreiber, der seine Waren oder Dienstleistungen über eine App anbieten, muss auch eine Datenschutzerklärung vorhalten, da auch über eine App personenbezogene Daten erhoben, verwendet und gespeichert werden. Darüber müssen Shopbetreiber in einer ausführlichen Datenschutzerklärung die Verbraucher informieren.

13 TMG schreibt vor, dass ein Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, über die Verarbeitung seiner Daten in allgemein verständlicher Form unterrichten muss.

Da auch eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt und auch zur Anzeige der App Nutzungsdaten ausgetauscht werden können, empfehle ich, auch bei Apps (und Webseiten!), die den Nutzer auf der Seite nur verweilen lassen, eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.

Achten Sie darauf, dass auch die Datenschutzerklärung leicht aufzufinden ist, sie sollte als solche bezeichnet und im App-Menü als separater Punkt erscheinen. Sie sollte von jeder Seite aus erreichbar sein.

  1. Onlineshops

Wenn über die App Waren bestellt werden können (ohne Nutzung der App Stores), gelten wie bei Websites alle rechtlichen Anforderungen. Daher insbesondere die Verbraucherrechte einzuhalten, AGB vorzuhalten und eine Widerrufsbelehrung bereit zu stellen.

Fazit zu rechtliche Anforderungen bei Apps von Onlinehändlern

Auch Shopbetreiber, die ihre Waren oder Dienstleistungen über eine App anbieten, müssen eine Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung vorhalten.

Fragen? Ich berate Sie gerne! Ich erstelle Ihnen abmahnsichere Rechtstexte!

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