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BGH wird am 12. Mai 2010 sein erstes Filesharing-Urteil erlassen

Die Abmahnwelt wartet gebannt auf den 12. Mai 2010 – an diesem Tag wird der Bundesgerichtshof sein 1. Urteil in Sachen Filesharing sprechen.  In dem zu entscheidenden Fall hatte der von der Beklagte eingewandt, dass er zum Zeitpunkt des  Herunterladens von Musiktiteln im Urlaub gewesen sei und auch kein Dritter Zugang zu seinem PC gehabt habe. Das OLG Frankfurt a. M. hatte in 2. Instanz entschieden, auch nicht als Störer hafte, weil sich ein Dritter von außen Zugang zum W-Lan des Beklagten verschafft hätte. Der Beklagte hafte nicht generell wegen einer abstrakten Gefahr, sondern erst wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestünden.

Der BGH hat in seiner mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass sich eine Schadenersatzpflicht nur bei Täterschaft ergäbe. Es wird erwartet, dass der BGH zum erstenmal grundsätzlich feststellen wird, welche Sicherungsmaßnahmen von einem Anschlussinhaber bei Betreibn des W-Lan zu erwarten sind.

Es wird also spannend, selbstverständlich werden Sie auf meiner Website die Entscheidung des BGH nachlesen können.

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