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Endlich – Auch bei eBay 14tägiges Widerrufsrecht

Für Onlinehändler trat am 11. Juni 2010 eine Neufassung des Rückgabe- und Widerrufsrechts in Kraft. Hat der Händler den Verbraucher vor Vertragsschluss oder unmittelbar danach (spätestens am nächsten Tag) über sein Widerrufs- und Rückgaberecht informiert, gilt eine Widerrufsfrist von 2 Wochen. Dies galt für alle Händler, nicht jedoch diejenigen, die auch bei eBay Waren veräußerten.
Obwohl diese Neufassung nicht gerade überraschend kam, hatte es eBay monatelang nicht geschafft, die dazugehörigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, dem dem Händler einen entsprechend schnellen Versand der Belehrung ermöglichten.
Nunmehr hat eBay mitgeteilt, dass eine neue E-Mail-Lösung, mit der die Umstellung auf das neue 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberecht durchgeführt werden kann,  zur Verfügung steht. Um den Automatismus in Gang zu setzen, müssen Händler lediglich ihre aktuellen Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in „Mein eBay“ im Verkaufsformular oder direkt in einem Verkäufertool hinterlegen und ggf. entsprechende E-Mails in den Softwarelösungen externer Anbieter deaktivieren, damit diese E-Mail nicht zweimal verschickt wird.

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