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Falsche Widerrufsbelehrung der Sparkasse Ulm bei Immobilien-Darlehensverträgen? – Gefahren für den Anwalt beim „schauen Sie nur mal kurz drüber“

Gegen die Sparkasse Ulm hat die Verbraucherzentrale BaWü ein Urteil erfochten, wonach in deren Immobilien-Darlehensverträgen seit 2011 eine rechtlich unzureichende Widerrufsbelehrung verwendet würde. Folge wäre, dass bei allen Kunden, die bei der Sparkasse Ulm seit 2011 einen Immobilien-Darlehensvertrag abgeschlossen haben, die Frist zum Verbraucherwiderruf noch nicht begonnen hätte und diese den Vertragsschluss widerrufen könnten – und auf ein niedrigeres Zinsniveau umschichten. Dies zeigt, wie anspruchsvoll anwaltliche Beratung ist und dass bei einer Vertragsprüfung sehr sorgfältiges Arbeiten – und kein kurzes „drüberschauen“ – notwendig ist.

Wie die „Südwest Presse“ berichtet (Meldung vom 9.8.2013), erklärte der vorsitzende Richter an der Kammer für Handelssachen in Ulm die Widerrufsbelehrung der Immobilien-Darlehensverträge für unwirksam, da diese bildlich nicht hervorgehoben sei (z.B. durch Fettdruck) und zudem eine Checkbox eingebaut sei, die der Kunde ankreuzen könne.

Das Urteil ist von besonderer Bedeutung, da der Vordruck auf ein Muster zurückgeht, das alle Sparkassen in Baden-Württemberg verwenden. Somit würde die Widerrufsfrist für sehr viele Immobilien-Darlehensverträge bei Sparkassen im Land noch laufen, Verbraucher könnten also kündigen und aufgrund des niedrigen Zinsniveaus deutlich bessere Konditionen erhalten. Hier kommen also eventuell große Verluste auf die Sparkassen zu.

Besonders spannend wird das Ausgehen dieses Rechtsstreits (Die Sparkasse ging in Berufung) also für die Anwälte, die die Sparkassen bei der Verwendung der Widerrufsbelehrung beraten haben. Hier zeigt sich, wie tückisch die bei Mandanten beliebte Frage „schauen Sie doch bitte kurz mal drüber“ sein kann. Sollte ein externer Anwalt das Muster geprüft und so für rechtlich in Ordnung befunden haben, hätte er wohl falsch beraten und die Sparkassen könnten Regress nehmen für die Verluste aufgrund der Vertragskündigungen.

Falls das Muster also von einer externen Kanzlei geprüft wurde, ist zu hoffen, dass diese ein ausreichendes Finanzpolster aufweisen. Man sieht: Ein Anwalt muss stets sehr sorgfältig prüfen. Ein nur kurzes „drüberschauen“ wird schnell zum Haftungsfall, wenn man eine Kleinigkeit übersieht. Aber auch für den Mandanten ist es besser, etwas mehr Geld auszugeben und eine Beratung zu bekommen, in der ein solcher Fehler nicht passiert.

Wer einen Immobilien-Darlehensvertrag mit der Sparkasse Ulm geschlossen hat und bessere Konditionen erhalten möchte, muss folgendes beachten:

  • Wenn Sie einen Brief von der Sparkasse Ulm erhalten mit einer neuen Widerrufsbelehrung ohne diese Mängel, haben Sie noch 1 Monat Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen! U.U. ist also schnelles Handeln gefragt.
  • Die Sparkasse Ulm ist in Berufung gegangen, noch ist das Urteil nichts rechtskräftig. Kunden sollten sorgfältig die Zeitung lesen, wann das Urteil der nächsten Instanz ergeht und wie dieses ausfällt.
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