Die Bundesregierung strebt einen besseren Datenschutz der Arbeitnehmer an und hat am 24. 08. 10 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
Die wichtigsten Regelungen sind:
Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch sowie der Umgang mit gesundheitlichen Untersuchungen sollen gesetzlich geregelt werden,
Informationsbeschaffung durch den Arbeitgeber soll eingeschränkt werden,
bei Daten aus sozialen Netzwerken soll das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten überwiegen,
Schutz vor Video-Überwachung an privaten Orten,
Datenabgleich nur zulässig zur Aufdeckung von Straftaten oder anderweitigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Beschäftigten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen die Mitarbeiter mit den Neuregelungen wirksam vor Bespitzelungen geschützt sein, gleichzeitig soll den Arbeitgebern eine verlässliche Grundlage zur Gewährleistung von Compliance und zum Kampf gegen Koruption gegeben werden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der gesamte innerbetriebliche Kommunikation dem Datenschutz unterfallen soll.
Der Entwurf wird nun im Bundesrat verhandelt, verschiedene Verbände, u. a. der Deutsche Anwaltverein hatte Bedenken geäußert. Nach Auffassung des DAV würde dadurch nicht nur die innerbetriebliche Kommunikation erheblich leiden, auch die soziale Komponente des Arbeitsverhältnisses würde in Mitleidenschaft gezogen werden.
Der Bundesrat hat bereits Änderungsbedarf gesehen und einen Katalog erarbeitet
BR-Drs. 535/10(B)).