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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 29. 01. 10 – 4 WF 6/10 – entschieden, dass es für den Nachweis hinreichender Erwerbsbemühungen bei Unterhalt für ein minderjähriges Kind, wenn der Vater nicht einmal den Mindestunterhalt bezahlen will, nicht ausreicht, pro Monat 11,5 Bewerbungen  zu verfassen, es könne ein mindest doppelt so umfangreicher Bewerbungsaufwand verlangt werden. Dieser müsse einer vollschichtigen Tätigkeit entsprechen. Der Vater müsse sich auch bei Zeitarbeitsfirmen und privaten Arbeitsvermittlern bewerben. Außerdem müsse er sich auch auf Arbeitsstellen bewerben, die unterhalb seines Ausbildungsniveaus befinden.

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