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Haftung für “Sponsored Links” bei Webseiten

Ein Nutzer hatte eine neue Domain bei einem Domainanbieter registriert. Es wurde eine vom Provider vorgegebene Leerseite angezeigt. In dieser wurden vom Domain-Vermittler als Webhoster werbefinanzierte Links eingeblendet. Zusätzlich war dieser Hinweis zu lesen: „Warum wird diese Seite angezeigt?? Diese Seite wurde automatisch erstellt. Sie wird bei jeder neuen Domain hinterlegt und zeigt, dass die neue Domain erreichbar ist. Ohne diese Platzhalter-Seite würden Besucher eine Fehlermeldung erhalten. Als Inhaber können Sie diese Domain in Ihrem Domain-Portfolio jederzeit konfigurieren.“

Der Domaininhaber wurde vom Inhaber einer der in den Links automatisch angezeigten Marke abgemahnt, gab die geforderte Unterlassungserklärung jedoch nicht ab. Die daraufhin beantragte einstweilige Verfügung wurde durch das Landgericht Stuttgart erlassen (Beschluss vom 11.11.2011 (Az. 17 O 706/11).

Dies wurde damit begründet, dass der Domaininhaber für die Markenrechtsverletzung selbst verantwortlich sei. Durch die Werbeeinblendungen sei ein Handeln im gewerblichen Verkehr gegeben. Hierfür spiele es keine Rolle, ob der Domaininhaber die Werbeeinblendungen selbst veranlasst habe.

Daher sollte jeder neue Domaininhaber nach dem Registrieren von Domains sofort kontrollieren, ob der Web-Hoster/Domainanbieter die Seite automatisch mit werbefinanzierten Links versieht. In diesem Falle müsste der Hoster umgehend angemahnt werden, die Links zu entfernen bzw. man sollte selbst tätig werden und eine Platzhalter-Seite einfügen (vergessen Sie dabei nicht das Impressum!). Die Gefahr einer Abmahnung besteht auch für Privatpersonen!

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