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Inkassobüro Debcon GmbH macht Ansprüche der Silwa Filmvertrieb AG und Puaka Video Produktion GmbH für U+C Urmann und Collegen geltend!

Die Auswirkungen der Versteigerung der Rechtsanwälte U+C Urmann und Collegen zeigen nun Ihre Auswirkungen: Das Inkassobüro Debcon GmbH fordert Zahlung!

Seit einigen Tagen mehren sich in meiner Kanzlei Anfragen besorgter Mandanten, die Schreiben des Inkassobüros Firma Debcon aus Witten erhalten haben mit der Behauptung, für die Gläubiger Silwa Filmbetrieb AG bzw. Puaka Video Produktion GmbH angeblich unbestrittene Forderungen einzutrDieiben  – gefordert werden hohe Summen zwischen € 1.000 und € 10.000. Den Mandanten wird mit teueren Gerichtsverfahren gedroht und mit einer Eintragung bei der Schufa. Mit übersandt werden zweifelhafte Zahlungsvereinbarungen. Meist waren die Mandanten bereits vor Jahren von den Rechtsanwälten U+C Urmann und Collegen aus Regensburg abgemahnt worden und hatten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Teils lagen aber noch gar keine Abmahnungen vor.

Wie sollten Sie sich verhalten?
Unterschreiben Sie nichts! Setzen Sie sich nicht direkt mit der Firma in Verbindung! Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Ich empfehle aber dringend, die Schreiben ernst zu nehmen und sich mit einem spezialisierten Anwalt für Urheberrecht/IT-Recht in Verbindung zu setzen.

Rechtliches:
Die Behauptung, die Forderungen seien unbestritten, ist in der Regel falsch. Für Mandanten, die bereits von den Rechtsanwälten U+C Urmann und Collegen eine Abmahnung erhalten und von mir vertreten wurden, habe ich bereits damals die Forderungen bestritten. Somit kann auch kein Schufa-Eintrag erfolgen.

Den Schreiben liegt weder eine Vollmacht der Rechteinhaber bei, noch eine Abtretungserklärung der Rechtsanwälte U+C Urmann und Collegen, dass die Forderungen von Debcon weiter verfolgt würden.

Es sollte geprüft werden, ob die Forderungen der Rechtsanwälte Urmann und Collegen überhaupt berechtigt waren – in einer Vielzahl von Fällen war dies nämlich gar nicht der Fall. Zudem waren die Streitwerte, aus denen sich die angeblichen Anwaltskosten berechnen, viel zu hoch angenommen worden.

Bestreiten Sie in jedem Falle die Forderung nochmals.

Sollten auch Sie abgemahnt worden sein, können Sie gerne anrufen. Die erste telefonische Einschätzung ist kostenfrei. Ich mache Ihnen einen fairen Komplettpreis für die gesamte außergerichtliche Vertretung. Falls sich das Schreiben des Inkassobüros Firma Debcon auf eine Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte U+C Urmann und Kollegen bezieht, in welcher ich Sie bereits vertreten habe, ist der Schriftverkehr mit Debcon in dem ursprünglich bezahlten Betrag inbegriffen (wie auch z.B. bei der Kanzlei Schutt & Waetke, die mit Infoscore und den Rechtsanwälten Hass und Kollegen zusammenarbeiten).

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