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LG Hamburg spricht Musikindustrie € 15,00 pro Musititel zu

Aus einer Pressemitteilung des LG Hamburg geht hervor, dass das Gericht den Beklagten, einen fast 16jährigen Schüler, der unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt hat, Schadenersatz in Höhe von € 15,00 pro Musiktitel an die klagende Musikindustrie zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzforderungen wurden zurückgewiesen. (AZ: 308 O 710/09).

Begründung: Bei der Höhe des Schadenersatzes müsse darauf abgestellt werden, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten. Das Gericht hat berücksichtigt, dass es sich bei den fraglichen Titeln 2006 bereits viele Jahre alt waren und dehalb nur noch eine begrenzte Nachfrage angenommen werden könne. Es sei außerdem von einem kurzen Zeitraum auszugehen, in dem die Titel zum Herunterladen bereit standen. Zur Orientierung am  GEMA-Tarif VR-OD 5 sowie an dem Einigungsvorchlag der Schiedsstelle beim Deutschen Ptent- und mrkenamt vom 05. 05. 10 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA hat das Gericht die angemessene Lizenz auf € 15 pro Titel geschätzt.

Meine Einschätzung: Der Fall weist die Besonderheit auf, dass die Titel beim Herunterladen bereits mehrere Jahre alt waren, sodass dieser nicht auf das Anbieten von aktuellen Titeln herangezogen werden kann. Es bedeutet aber einen Schritt in die richtige Richtung, wenn das Gericht sich am GEMA-Vertrag orientiert.

http://justiz.hamburg.de/2594162/pressemeldung-2010-10-27.html

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