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Löschverpflichtung gegen Google durchsetzen – der EuGH macht’s möglich

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungGoogle hat eine Löschverpflichtung an allen Verlinkungen, die das Persönlichkeitsrecht einer Person beeinträchtigen, wenn ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht (ausnahmsweise) überwiegt. Dies entschied der EuGH kürzlich in seinem Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ (Meine Besprechung hier). Wenn Sie eine solche Löschverpflichtung gegen Google durchsetzen wollen, weil Google auf ungewollte Inhalte verlinkt, können Sie einen Löschantrag bei Google stellen.

Einen Anwalt brauchen Sie nicht gleich einschalten, die ersten Schritte zur Durchsetzung der Löschverpflichtung sind problemlos selbst zu erledigen. Nur wenn Google über längere Zeit nicht reagiert kann ein Anwalt eingeschaltet werden. Trotz des derzeitigen „Lösch-hypes“ sollten Sie dennoch bedenken: Das EuGH-Urteil gilt nicht direkt für alle Bürger, es muss durch die nationalen Gerichte in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei hat der EuGH zwar recht klare Kriterien aufgestellt, dennoch müssen diese erst von den nationalen Gerichten gewürdigt werden. Es wird also in der nächsten Zeit vermutlich einige Urteile zur Frage der Löschverpflichtung geben – erst dann wird hoffentlich eine Linie zu erkennen sein. Allerdings wird Google natürlich Rechtsstreitigkeiten vermeiden wollen und im Zweifel löschen. Auch wenn die Rechtslage noch nicht klar ist, können bei negativen Inhalten bereits jetzt Löschanträge gestellt werden.

Löschverpflichtung gegen Google durchsetzen – Wie vorgehen nach EuGH-Urteil?

Wenn Sie eine Löschverpflichtung gegen Google durchsetzen möchten, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  • Google stellt schon lange ein Formular zur Löschung zur Verfügung! Unter diesem Link können Sie konkret angeben, welchen Link Sie gelöscht haben möchten. Danach sollten Sie ein paar Wochen abwarten, ob Google seiner Löschverpflichtung nachkommt.
  • Sollte Google nicht auf seine Löschverpflichtung reagieren, sollten Sie ein Mahnschreiben senden. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bereits die Löschung beantragt hatten, nennen Sie den konkreten Link und setzen Sie eine Frist von mindestens 2 Wochen. (Ein Muster stelle ich demnächst hier zur Verfügung.)
  • Erst wenn Google auch dann nicht auf Ihren Löschantrag reagiert, empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann dann entscheiden, ob direkt geklagt werden sollte, oder ob zuerst eine anwaltliche Abmahnung ausgesprochen wird.

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