Meine neue Blogbeitrags-Serie beschäftigt sich mit der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) und ihren Änderungen, die ab dem 13.6.2014 in Kraft treten werden. Vermutlich wird die Gesetzesänderung eine bislang beispiellose Abmahnwelle lostreten. Unternehmer haben nur noch wenig Zeit, Ihre Webshops umzustellen – es gibt keine Übergangsfrist! Insgesamt ist das Gesetz zur Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) eine gigantische Verschlimmbesserung, einige Änderungen sind wirklich sinnvoll – viele jedoch teilweise unsinnig, teilweise schlicht völlig unklar. Es wird eine Vielzahl von Gerichtsverfahren geben mit sich widersprechenden Urteilen, um irgendwie Klärung in das Durcheinander zu bringen, das der Gesetzgeber mit der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) mal wieder angerichtet hat. Unternehmer sollten sich schützen, indem sie ihre Webseiten anwaltlich prüfen lassen. Hier im Blg werde ich in nächster Zeit regelmäßig Beiträge zu den Änderungen durch die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) veröffentlichen.
Bislang erschienene Beiträge zur Verbraucherrechterichtlinie (VRRL):
- Überblick über Änderungen durch Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) – Seit 13.6. in Kraft!
- Neues für Verbraucher-Rechte durch die Richtlinie VRRL – Was ist neu für Verbraucher?
- Neue Informationspflichten durch die Verbraucherrechterichtlinie ab 13. Juni!
- Änderungen beim Widerrufsrecht aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL).
- Widerruf eines Vertrages – neue Anforderungen für Unternehmer und Rechte für Verbraucher unter der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL).
- Die neuen Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)
- Das neue Widerrufsrecht für digitale Inhalte nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)
- Vortrag für den Gewerbeverband Elchingen am 27.5.2014 in Unterelchingen.
- (mehr folgt.)
Hier werden Informationen über Abmahnungen bzgl. der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) gesammelt werden:
- Abmahnung des RA Wilfried Jaenecke für eboxu UG wegen Nichtumsetzung der VRRL!
- Abmahnung der Werfo Ltd durch RA Christoph Dittrich wegen veralteter Widerrufsbelehrung!
- Abmahnung wegen veralteter Widerrufsbelehrung: Code.AG GmbH durch RA Matthias Husslein;
- Abmahnung des Bernd Habermehl gegen Gravurenshops mit RA Hendrik Schoon wegen veralteter Widerrufsbelehrung;
- Abmahnung des Andre Kalusniak durch RA Karl Ronald Neumann wegen falscher Widerrufsbelehrung;
- (Wird noch ausgebig befüllt werden, fürchte ich.)