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Neue Serie: Die rechtskonforme Datenschutzerklärung der Homepage

Eine rechtskonforme Datenschutzerklärung der Homepage gibt es derzeit bei deutschen Homepage-Betreibern nur selten! In der neuen Serie beschäftige ich mich daher künftig in loser Reihenfolge ausführlich mit verschiedenen Aspekten, wie Sie eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für Ihre Homepage erhalten.

Dies ist inzwischen von hoher Relevanz, da das OLG Hamburg fehlende/mangelhafte Datenschutzerklärungen für abmahnbar erklärt hat. Es drohen für Homepage-Betreiber also hohe Kosten und viel Ärger. Dies lässt sich einfach vermeiden, wenn man ein paar Grundregeln beherzigt. Diese Grundregeln sollen hier dargelegt werden und mehr Sensibilität für die Notwendigkeit der Datenschutzerklärung der Homepage geben.

Die wichtigsten Grundlagen für Rechtskonformität sind einerseits, dass die Datenschutzerklärung als eigener Punkt ausgestaltet sein muss und von jeder Seite aus abgerufen werden kann (dazu gesonderten Blogbeitrag). Andererseits muss jeweils im Einzelfall auf die Funktionen der Homepage eingegangen werden. Kann der Nutzer nur lesen, oder sich registrieren, ein Kontaktformular nutzen oder YouTube-Videos sehen? Verwenden Sie Tracking-Dienste wie Google Analytics oder Werbebanner? Jede Funktion erfordert eine spezielle Berücksichtigung in der Erklärung! Die Nutzung eines guten Datenschutzerklärung-Generators kann helfen – noch besser ist, einen Anwalt mit der Erstellung zu beauftragen. Das gibt es recht günstig und stellt sicher, dass alles in Ordnung ist.

Bereits erschienene Beiträge zur rechtskonformen Datenschutzerklärung der Homepage:

Geplante Beiträge über die rechtskonforme Datenschutzerklärung:

  • Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen der rechtskonformen Datenschutzerklärung;
  • Rechtskonforme Nutzung von Werbebannern;
  • Rechtskonforme Einbindung von Diensten wie YouTube;
  • Rechtskonformer Betrieb von Geolokalisierungsdiensten;
  • Die Datenschutzerklärung von mobile Apps;
  • …und mehr!
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