Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Online-Datenschutz für Verlage: Paywalls in der Datenschutz-Erklärung (mit Muster)

Der Einsatz einer sog. Paywall ist bei Verlagen beliebt, um Artikel kostenpflichtig abrufen zu können. Auch bei deren Einsatz ist auf den Datenschutz der Nutzer zu achten. Um die Zahlung abwickeln zu können, ist zumindest die Erhebung der Zahlungsdaten nötig, oft gibt es Nutzerkonten, so dass eingeloggte Nutzer nicht ständig die Paywall sehen. Zugebenermaßen sind Paywalls in der Datenschutzerklärung ein Spezialthema, aber dies dient gut zur Veranschaulichung, wie jede Datenerhebung über die Webseite (nicht nur für Verlage) in die Datenschutzerklärung übertragen werden muss. (Allgemein zur Datenschutzerklärung auf Webseiten siehe meine Blog-Serie.)

Die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Paywalls ist einfach: Es ist ein nachvollziehbares Mittel für Verlage, ihre Texte nicht gratis zur Verfügung stellen zu wollen. Um Nutzern kostenpflichtige Leistungen anzubieten, ist es vertraglich notwendig, Daten wie Namen, Adresse, Zahlungsdaten zu erheben. Diese Erhebung ist daher gem. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG und § 15 Abs. 1 TMG zulässig. Sollen weitere Daten erhoben werden, die für die Abrechnung nicht notwendig sind, müssen diese als freiwillig gekennzeichnet werden, der Nutzer muss dann darin einwilligen.

Interessant kann es für Verlage zusätzlich sein, einen Überblick darüber zu erhalten, wie viele Artikel ein Nutzer liest. Dies sowohl, wenn der Abruf einer gewissen Anzahl von Artikeln gratis ist, oder um das Nutzerverhalten in Bezug auf verschiedene zahlungspflichtige Artikel auszuwerten. Eine solche Profilbildung ist gem. § 15 Abs. 3 TMG zulässig, jedoch nur bei einer pseudonymisierten Datenerhebung. Der Verlag darf bei also dann Leserstatistiken erstellen, wenn er diese nicht mit den Zahlungsdaten/Namen zusammenführt. Zudem sollten auch diese verschlüsselt werden. Der Nutzer kann dem widersprechen, darauf ist er hinzuweisen. Jedenfalls ist dies in der Datenschutzerklärung zu erwähnen, hier in Absatz 2, der von einem speziell für die Paywall vorgesehenen Messmodul ausgeht.

Muster für die Paywall in der Datenschutzerklärung:

Paywall

(1) Auf unserer Webseite finden Sie auch kostenpflichtige Bereiche, die mittels einer sog. Paywall gekennzeichnet sind. Wenn Sie die dort hinterlegten Artikel lesen möchten, können Sie direkt die angeforderten Zahlungsdaten hinterlegen. Erhoben werden nur die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten (Name, Adresse, Kontodaten), sowie die im Folgenden genannten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zahlung verwendet und nicht mit anderen gespeicherten Daten zusammengeführt

(2) Zusätzlich zu den Daten zur Vertragsabwicklung erheben wir mittels eines Messmoduls,  einer dafür erzeugten Zufallsnummer sowie eines Cookies pseudonymisiert Daten über Ihr Nutzerverhalten. Dies erfolgt, um die Anzahl der Aufrufe unserer Inhalte feststellen zu können, insbesondere wie oft Sie unsere Inhalte kostenlos nutzten. Diese Daten werden nicht mit anderen Nutzerdaten zusammengeführt. Sie können dieser pseudonymisierten Profilbildung jederzeit widersprechen, senden Sie dazu eine E-Mail an [Datenschutz@Verlag.de].

Das könnte Sie auch interessieren:

Dieser Beitrag wurde in Blog, Datenschutzrecht, E-Commerce, Internetrecht/Onlinerecht, IT- und Internetrecht, Verlagsrecht, Vertragsrecht veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.