Die Finanzbehörden scheiterten in erster Instanz vor dem Niedersächsichen Finanzgericht bei ihrem Versuch, komplette, detaillierte Listen über Verkäufe bei Amazon und eBay zu erhalten.
Bislang erhalten die Finanzbehörden nur aufgrund von Einzelfragen in Verdachtsfällen, was natürlich erheblichen Aufwand bedeutet. Daher versuchen die Behörden jetzt, Massenabfragen durchzuführen, um mehr Steuerhinterziehern einfacher auf die Schliche zu kommen. Dies scheiterte nun in erster Instanz aus formellen Gründen: Die Daten von Amazon liegen auf Servern in Luxemburg, was die Herausgabe nicht erlaube.
Dies bedeutet jedoch noch keine Sicherheit. In höherer Instanz oder ggf. aufgrund spezieller Auskunftsersuchen könnte dies in der Zukunft doch noch möglich werden. Dann erhielten die Behörden Zugriff auf noch weiter zurückreichende Daten.
Es ist also Vorsicht angesagt, über eBay und Amazon in gewerblichem Ausmaß Waren zu verkaufen ohne dies ordentlich zu versteuern. In meiner Praxis erlebe ich viele Personen, die sich damit unter der Hand ein Zubrot verdienen. Dies betrifft nicht nur als gewerblich geführte Händler, sondern auch viele angebliche Privatpersonen, die jedoch tatsächlich gewerblich verkaufen.
Solche Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird von deutschen Behörden und Gerichten hart bestraft – wenn man erwischt wird.
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