Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Versandkostenangaben in Preissuchmaschinen erforderlich

Eine aktuelle Entscheidung des BGH (I ZR 140/09) verpflichtet Onlinehändler, nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PrAngVO) zu gewährleisten, dass bei Preisangaben in Preisvergleichslisten auf einen Blick erkennbar ist, ob der angegebene Preis auch die Versandkosten enthält. Onlinehändler, die ihre Produkte ohne Angabe der Versandkosten bei diesen Diensten anbieten, verstoßen gegen das Wettbewerbsverbot und riskieren eine Inanspruchnahme durch eine Abmahnung.

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