Obwohl das deutsche Datenschutzgesetz (BDSG) eigentlich eine Einwilligung in die Datenverwendung vorsieht, dreht Facebook den Spieß um und setzt Änderungen nicht nur automatisch um, ohne Nutzer speziell zu informieren oder sie dem widersprechen zu lassen. Die einzige Möglichkeit um Änderungen zu erzwingen ist, in einem Kommentar unter der neuen Richtlinie zu widersprechen. Ich kann nur jeden Nutzer auffordern, dies zu tun, da die neue Richtlinie einige „Hämmer“ bereithält. Die wichtigsten Regelungen:
- Während der Nutzer bislang selbst bestimmen konnte, welche Daten öffentlich (also auch über Google) einsehbar waren, werden nun bestimmte Daten jedenfalls veröffentlicht, insbesondere Profilbilder und alle Freunde. Die Richtlinie im Wortlaut: „Deinen Namen, deine Profilbilder, deine Titelbilder, dein Geschlecht, deinen Nutzernamen, deine Netzwerke und deine Nutzerkennnummer behandeln wir ebenso wie Informationen, die du auf eigenen Wunsch öffentlich zugänglich machst.“
- Auch kann es diverse Meldungen geben, die öffentlich freigegeben werden – welche das sind, wird nicht bekanntgegeben. Die Richtlinie warnt jedoch: „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich zugänglich sind, wenn du kein Teilen-Symbol siehst.“
- Anwendungen/Apps (Spiele usw.) können beliebig auf das Profil zugreifen – auch Apps von Freunden greifen ungefragt die eigenen Daten ab! Dies wird in der Richtlinie nur sehr versteckt bekanntgegeben, indem nach dem Hinweis darauf, dass man eigenen Apps jederzeit löschen kann, der folgende Hinweis erfolgt: „Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden.“ Derzeit kann also jeder Freund erlauben, dass die eigenen Daten ausgelesen werden. Facebook unterwirft die Drittanbieter keinen ernsthaften Regelungen. Diese verstoßen also regelmäßig gegen deutsches Recht.
- Auch der „Freundefinder“ ist weiterhin aktiv ist, obwohl das Landgericht Berlin diesen kürzlich als wettbewerbswidrig eingestuft hatte. Auch die Klausel, anhand derer Facebook jetzt die Richtlinie ändert, wurde für rechtswidrig erklärt.
Weitere erstaunliche Klauseln sind, dass Facebook sämtliche GPS-Daten speichert und mit anderen Informationen zusammenführt, selbst bestimmt was mit den Profilen verstorbener Personen geschieht, auch gelöschte Informationen weiterhin gespeichert werden, keine vollständige rechtliche Auskunft über gespeicherte Daten erteilt wird oder die für Werbung gesammelten Daten auch außerhalb von Facebook verwendet werden können – daher sollte man seine Cookies vor und nach jedem Besuch der Facebook-Seite löschen, es gibt auch keine Auskunft darüber, wie diese ausgelesen werden.
Fazit: Man sollte stets sehr zurückhaltend mit seinen Daten gegenüber Facebook umgehend und möglichst wenig freigeben. Zudem sollten alle einem selbst zustehenden Möglichkeiten genutzt werden um gegenüber Facebook zum Ausdruck zu bringen, dass man viel Wert auf den Schutz der persönlichen Daten legt. Dazu gehört auch der Widerspruch gegen die neue Richtlinie (nur noch bis zum 18. Mai möglich).
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