Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins bestätigt: Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen teil, bislang zumindest 15 Stunden im Familienrecht und IT-Recht.
Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins bestätigt: Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen teil, bislang zumindest 15 Stunden im Familienrecht und IT-Recht.