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IT-Vertragsrecht

Als Fachanwältin für IT-Recht erstelle und überprüfe ich alle (IT-)Verträge, die Sie benötigen, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im World-Wide-Web unterwegs sind oder mit Computern in jeglicher Hinsicht arbeiten, unterstütze Sie also im gesamten IT-Vertragsrecht. Die Vertragserstellung und -prüfung (IT-Vertragsrecht) gehört zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit.

Meine Tätigkeitsbereiche im IT-Vertragsrecht:

  • Kauf/Verkauf/Überlassung von (Standard-) Software oder Hardware;
  • Verbraucherverträge;
  • IT-Outsourcing-Verträge (Rahmenvertrag, Service-Level-Agreement; LoI, NDA usw.);
  • Application-Service-Providing-Verträge (ASP);
  • (Software-)Lizenzverträge;
  • Websiteerstellungsverträge;
  • Plattformverträge;
  • Verträge über die Erstellung von Individualsoftware;
  • Verträge zur Anpassung von Standardsoftware;
  • Hinterlegungsvereinbarungen;
  • Hardware-/System-/Softwaremiete oder -leasing;
  • Wartungs-/Pflegeverträge;
  • Vertriebsverträge;
  • Webhosting-Verträge;
  • Werbeverträge (Banner) im Internet;
  • Mitarbeiter- und Beraterverträge;
  • Verträge zur Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Forschungs- und Entwicklungsverträge, Subunternehmerverträge usw.);
  • Projektverträge;
  • Software-Escrow;
  • Rechte- und Nutzerverwaltung.

Verträge sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Handelns: Der Vorteil von Vertragsabschlüssen liegt für Sie darin, dass die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner genau definiert sind und für den Fall, dass es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, Beweis darüber geführt werden kann, welche Absprachen tatsächlich getroffen wurden. In einem Verfahren vor den Zivilgericht muss derjenige, der einen Anspruch behauptet, beweisen, dass er ihm auch zusteht. Ist Ihnen das nicht möglich, weil Sie im „guten Glauben“ Ihrem Vertragspartner vertraut haben, werden Sie den Prozess verlieren. Nicht umsonst gilt das Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei“.

„Pacta sunt servanda“ – unterschreiben Sie keinen Vertrag, der für Sie Unklarheiten enthält und dessen Inhalt und Reichweite Sie nicht erfassen können.

Scheuen Sie nicht, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Ihnen die Fallstricke des IT-Vertragsrechts, in die Sie – aus Unwissenheit und Gutgläubigkeit – tappen können, aufzeigt. Ist ein Vertrag erst einmal unterschrieben, ist er in aller Regel nicht oder nur sehr schwer – unter Einsatz von viel Geld, Energie und Zeit – wieder rückgängig zu machen.

Vertrauen Sie mir als Spezialistin im IT-Vertragsrecht und überlassen Sie Ihre Rechte nicht dem Zufall.