Rechtsauftritte im Internet sind mit vielen Fallstricken verbunden und brauchen eine kompetente und spezielle Beratung. Als Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) bin ich besonders vertraut mit allen Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Internet, Software und Hardware.
Was ist das Rechtsgebiet des IT-Rechts? Auch wenn sich noch keine einheitliche Defitiniton gebildet hat, bildet das IT-Recht den Oberbegriff für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der aktuellen Technik. Während zu Beginn vor allem vom EDV-Recht gesprochen wurde, erscheint dieser Begriff inzwischen antiquiert. Ein Teilbereich ist natürlich das Internetrecht bzw. Onlinerecht, das alle Rechtsfragen im Internet umfasst, was viele Querverweise zu anderen Rechtsgebieten bietet, also Vertragsrecht, Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, UWG usw.). Ein großer Schwerpunkt ist zudem das Softwarerecht, also Überlassungsverträge, Entwicklungsverträge usw. Weiterhin ist auch das Recht des Outsourcing (Rechenzentren, Cloud Computing) regelmäßig aktuell.
Dank des Internets ist eine deutschlandweite Betreuung problemlos möglich. Ich betreue regelmäßig Mandanten in ganz Deutschland, auch wenn der Schwerpunkt meiner Arbeit auf lokalen Mandanten liegt, nicht nur in Ulm, Neu-Ulm, Günzburg und Elchingen. Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen:
- E-Commerce (derzeit Handlungsbedarf: die Verbraucherrechterichtlinie!)
- IT-Vertragsrecht
- Domainrecht
- Internetrecht und Onlinerecht
- IP/IT-rechtlicher Due Diligence
- Apps und Recht (Informationsseite zu Buch Apps und Recht)
- Tauschbörsen-Abmahnung