Für die vollumfängliche Beratung im gesamten Familienrecht durch Ihre Fachanwältin für Familienrecht rund um Ulm, Neu-Ulm, Langenau und Elchingen ist Ausgangspunkt ein erstes ausführliches Beratungsgespräch, in dem Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte verschaffen können. Sie schildern mir Ihre Wünsche und Ziele. Gemeinsam legen wir dann die Strategie fest, wie Sie vorgehen möchten. Unter anderem wird dabei geklärt (Link führt zu ausführlichen Informationen in meinem Blog):
- Wie läuft eine Scheidung ab? Wie muss ich mich verhalten? Die ersten Schritte;
- Ein Überblick über die Scheidungsvoraussetzungen;
- Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?;
- Was geschieht mit den Kindern? Elterliche Sorge – Grundlagen der Kindesbetreuung;
- Was ist beim Umgangsrecht zu beachten? – Elternverantwortung bleibt!;
- Unterhaltsrecht: Kinderunterhalt für Minderjährige – Wieviel ist zu zahlen/bekommen?;
- Unterhaltsrecht: Berechnung von Kinderunterhalt für volljährige Kinder;
- Ehegattenunterhalt;
- Güterrecht: Was geschieht mit unserem Hausrat und Vermögen?.
Informationen zu den Grundlagen im Familienrecht
Viele Informationen zum Familienrecht vermittele ich als exklusive Familienrecht-Bloggerin bei der Anwaltauskunft des Anwaltvereins (mehr Infos). Dort sind derzeit u.a. folgende Blogbeiträge zu finden:
- Nach einer Trennung: Was passiert mit der Wohnung?
- Unterhalt: Wer zu lange wartet, geht leer aus.
- Kinderschutzverfahren gegen Elternwillen?
- Der halbierte Lottogewinn.
Das Familienrecht ist geprägt von der Scheidung, aber betrifft noch mehr: Vor der Heirat kann ein Ehevertrag aufgesetzt werden, der im Falle des Falles viel Streit und Aufwand vermeidet. Nach der Scheidung bietet der Unterhalt eine Vielzahl von Streitmöglichkeiten. Insbesondere ist an die Kinder zu denken.
Es ist mir bewusst, wie schwer die Entscheidung für die Scheidung für Sie sein kann. Wenn Sie aber die Voraussetzungen und das Verfahren kennen und im Wesentlichen wissen, was Sie erwartet und wie Sie sich verhalten müssen, werden Sie sich sicherer fühlen und zu ihrer Entscheidung stehen können.