Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Der Titel Fachanwalt

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht wurde mir am 7.10.1999 verliehen. Den Titel „Fachanwältin für IT-Recht“ trage ich seit 31.7.2007, und war damit eine der ersten deutschen Anwältinnen, denen der Titel verliehen wurde.

Hier finden Sie weitere Informationen darüber, was der Titel Fachanwalt zu bedeuten hat:

Insgesamt gibt es derzeit 20 verschiedene Fachanwaltstitel, welche von der Rechtsanwaltwaltskammer verliehen werden, wenn ein Rechtsanwalt eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt:

  1. Theoretische Kenntnisse Der Anwalt muss sich spezielle thereotische Kenntnisse aneignen. Dies erfolgt durch einen auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang (§ 4 der Fachanwaltsordnung (FAO)). Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden betragen. Zudem sind mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (also Klausuren) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich zu absolvieren, wobei die Kontrollen in der Regel je fünf Zeitstunden umfassen.
  2. Praktische Kenntnisse Zusätzlich muss der Anwalt praktische Kenntnisse nachweisen. Besondere praktische Erfahrungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet persönlich und weisungsfrei bearbeitet werden (§ 5 der Fachanwaltsordnung (FAO)). Beim Fachanwalt für Informationstechnologierecht müssen insgesamt mindestens 50 verschiedene Fälle bearbeitet worden sein.
  3. Fortbildungen: Der Fachanwalt muss im fachspezifischen Bereich jährlich an Fortbildungen teilnehmen, die mindestens 10 Zeitstunden umfassen.
  4. Besondere Kenntnisse Für das Informationstechnologierecht sind gemäß § 14k FAO besondere Kenntnisse u.a. nachzuweisen in den Bereichen:
  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB;
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business);
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich Informationstechnologien;
  • Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht;
  • Recht des Datenschutzes;
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.