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Medienrecht

Der Begriff Medienrecht ist nicht fest definiert und wird teilweise recht weitgehend verstanden. Es handelt sich beim Medienrecht um eine Querschnittsmaterie, die verschiedene Rechtsgebiete vereint. Auch wenn der Schwerpunkt im Zivilrecht liegt, spielt auch das öffentliche Recht sowie das Strafrecht eine Rolle. Insbesondere die folgenden Rechtsgebiete und Bereiche werden unter den Begriff Medienrecht gefasst:

  • Presserecht;
  • Film, Fernsehen, Radio;
  • Internet (Multimedia);
  • Datenschutz;
  • Jugendschutz;
  • Schutz geistigen Eigentums (Urheberrecht, Markenrecht);
  • Werbung, Marketing und Events;
  • Telekommunikationsrecht;
  • Wettbewerbsrecht.

Die anwaltliche Tätigkeit im Medienrecht umfasst also alle Tätigkeiten, die über Kommunikationsmedien stattfinden oder für diese erfüllt werden. Dies betrifft einerseits die Vertretung von Künstlern und Urhebern, Prüfung von Verträgen, Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung von Rechten. Andererseits betrifft es alle Handlungen, die sich in den Medien entwickeln, also Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen im Internet, Identitätsdiebstahl usw.

Mehr über meine Tätigkeit im Medienrecht erfahren Sie auch den Seiten der einzelnen Rechtsgebiete. Als Fachanwältin für IT-Recht bin ich seit Jahren in diesen Bereichen tätig und insbesondere mit der Technik und den derzeitigen multimedialen Möglichkeiten vertraut.

Mehr zum Medienrecht erfahren Sie auf den folgenden Seiten:

 

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