Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (2 WF 285/10) vom 21. 12. 10 begründet eine Studienfahrt keinen Sonderbedarf, der vom Unterhaltspflichtigen mit zu tragen sei, wenn diese vorhersehbar war. Dasselbe gelte, wenn die Kosten für die Studienfahrt relativ gering seien.
Kategorien-Archiv: Unterhaltsrecht
Kindesunterhalt: Kein Sonderbedarf, wenn Studienfahrten vorhersehbar sind
Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze überobliagatorisch
Der BGH (XII ZR 83/08) hat mit Urteil vom 12. 01. 11 entschieden, dass eine vom Unterhaltspflchtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit sowohl für die Berechnung des Kindes- als auch den Ehegattenunterhalt überobligatorisch sei – egal, ob der Pflichtige selbständig oder abhängig beschäftigt sei. Die Höhe der Anrechnung richte sich […]
Weniger Unterhalt für Eltern
Sie bezahlen Unterhalt für Ihre Eltern? Werden Sie jetzt aktiv! Der Selbstbehalt hat sich von € 1.400 auf € 1.500 erhöht – für einen Ehepartner kommen noch einmal € 1200 (bisher: 1050) dazu, sodass der Familienselbstbehalt nunmehr € 2.700 anstatt € 2.450 beträgt. Besteht allerdings bereits ein Bescheid, müssen Sie aktiv werden und die Korrektur […]
Verrentung des Unterhaltspflichtigen vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze leichtfertig
Das OLG Saarbrücken musste entscheiden, ob ein Unterhaltspflichtiger unterhaltsrechtlich leichtfertig handelt, wenn er sich vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze verrenten lässt. Das OLG (6 UF 138/09) vertritt in seinem Urteil vom 05. 08. 10 die Auffassung, dass Leichtfertigkeit dann vorliegt, wenn die vorzeitige Verrentung weder aus gesundheit- lichen oder betrieblichen Gründen Erfolg noch einer gemeinsamen […]
Bundesverfassungsgericht erklärt die sog. Dreiteilungsmethode für verfassungswidrig
DasBVerfG (1 BvR 918/10) hat am 25. 01. 11 beschlossen, dass die vom BGH angewandte sog. Dreiteilungsmethode zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts, die die Zweitfamilien wirtschaftlich entlasten sollten, verfassungswidrig ist. Die Dreiteilungsmethode des BGH berechnete den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten dadurch, dass die bereinigten Einkünfte des Geschiedenen, des neuen Ehepartners und des Pflichtigen zusammengefasst und […]