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Weniger Unterhalt für Eltern

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Der Selbstbehalt hat sich von € 1.400 auf € 1.500 erhöht – für einen Ehepartner kommen noch einmal € 1200 (bisher: 1050) dazu, sodass der Familienselbstbehalt nunmehr € 2.700 anstatt € 2.450 beträgt.
Besteht allerdings bereits ein Bescheid, müssen Sie aktiv werden und die Korrektur einordern – erst dann ist eine Entlastung für Alt-Bescheide möglich.
Häufig sind die Bescheide der Sozialbehörden falsch, daher mein Rat: Lassen Sie sich von einem Familien- oder Sozialrechtsexperten beraten.
Wenn Sie mit der Forderung des Sozialamts nicht einverstanden sind, haben Sie der Aufforderung nicht nachzukommen. Die Sozialbehörden müssen die Familiengericht in Anspruch nehmen und den Unterhalt festsetzen lassen.

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