Buch-Rezension: Auernhammer/Eßer/Kramer/von Lewinski (Hrsg.), Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze
4. Auflage 2014, 1972 S., 109,00 EUR, Carl Heymanns Verlag
Jüngere Anwälte werden, wenn sie den Auernhammer im Regal stehen sehen, es gäbe einen weiteren neuen BDSG-Kommentar auf dem Markt. Aber weit gefehlt, das vorliegende Werk ist ein „Klassiker“, der nach Inkrafttreten des BDSG einer der maßgeblichen Kommentare war. Die letzte Auflage ist allerdings vor inzwischen 21 Jahren erschienen, so dass ein neues Herausgeber-Team eine vollständige Neubearbeitung vorantwortet hat.
Der Kommentar ist denn auch weit davon entfernt, verstaubt zu sein. Wer nur einen ersten Blick in das Buch wirft, wird positiv bemerken, dass einerseits neben dem BDSG auch die datenschutzrechtlichen Normen nicht nur von TMG und TKG (wie es inzwischen fast Branchenstandard ist) kommentiert sind, sondern auch die zunehmend an Bedeutung erlangenden Normen des IFG und des EnWG. Andererseits sind nach jeder Norm auch die relevanten Normen der Datenschutzrichtlinie abgedruckt und auf die geplante Grundverordnung wird regelmäßig Bezug genommen.
Welch hoher Stellenwert der DSRL zuzumessen ist, zeigt die Einleitung des Kommentars anschaulich: Überzeugend wird die Rechtsprechung des EuGH zur Vollharmonisierung dargelegt. Diese wird bei der Kommentierung der Normen regelmäßig berücksichtigt (und daher z.B. zu Recht darauf hingewiesen, dass entgegen der h.M. eine Auftragsdatenverarbeitung auch in Drittländern vorgenommen werden kann). Auch die historische und grundrechtliche Einordnung erfolgen überzeugend.
Vom Äußeren lässt sich schnell erkennen, dass das Werk nicht den Umfang (und Preis) anderer BDSG-Kommentare hat. Stattdessen zeichnet es sich durch Kürze und Prägnanz aus, auch wenn dabei manche interessante Problemstellungen offen lässt oder konkrete Fragestellungen nicht beantwortet. So hätte man sich z.B. nähere Ausführungen gewünscht, wann Datenschutzerklärungen einer AGB-Kontrolle unterliegen und wie deren Abrufbarkeit erfolgen muss; wie eine Pseudonymisierung erfolgen kann (§ 3a) oder ob Videokameras, die öffentlich zugängliche Bereiche erfassen, dem BDSG unterliegen.
Besonders überzeugen kann beispielsweise die Darstellung des § 9, die die Einführung von Datenschutz-/Informationsmanagementsystemen kompetent beschreibt und die Praxisnähe des Autors eindrücklich zeigt. Auch Normen wie §§ 10, 11 oder 4b f. werden kompakt und übersichtlich beschrieben.
Fazit zu Auernhammer/Eßer/Kramer/von Lewinski (Hrsg.), Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze:
Die Neuauflage des Auernhammer bietet eine kompakte und klare Darstellung des BDSG und seiner Nebengesetze. Er kann den Praktiker gut bei seiner Arbeit unterstützen.
Diese Buch-Rezension zu Auernhammer/Eßer/Kramer/von Lewinski (Hrsg.), Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze, erscheint in der kommenden Ausgabe Heft 2/2015 der Zeitschrift AdVoice. Autor: RA Matthias Lachenmann.