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Filesharing-Abmahnung: Album „Best of 2013 Sommerhits“ der DigiRights Administration GmbH durch Sebastian Rechtsanwalt

Bereits seit längerem werden Abmahnungen des Albums „Best of 2013 Sommerhits“ der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Sebastian ausgesprochen. Rechtsanwalt Sebastian ist preislich wie immer bei seinen Abmahnungen von Chartboxen sehr teuer Albums „Best of 2013 Sommerhits“ der DigiRights Administration GmbH und verlangt die horrende Summe von 2400,00 € zur Erledigung aller Ansprüche aus der „Best of 2013 Sommerhits“ – Abmahnung.

Dabei werden Rechte an folgenden Stücken geltend gemacht:

  • „Armin Van Buuren ft Trevor Guthrie – This Is What It Feels Like“
  • „Armin Van Buuren ft Fiora – Waiting For The Night“
  • „Hardwell ft Amba Shepherd – Apollo“
  • „Hardwell & Showtek -How We Do“
  • „DJ Antoine – Bella Vita“
  • „Lucenzo ft Don Omar – Danza Kuduro“
  • „Mike Candys & Evelyn ft David Deen – Around The World“
  • „Tim Berg – Bromance“
  • „W&W – Lift Off!“
  • „W&W & Ummet Ozean – The Code“

Wie sollen Sie sich verhalten bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung des Albums „Best of 2013 Sommerhits“ der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Sebastian?

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei in Verbindung! Jede unbedachte Äußerung kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der hohen Zahlung von 2400,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der u. U. gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung sollte die Abmahnung anwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich i. d. R. die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der Verstoß wirklich begangen wurde – egal ob von Ihnen selbst oder einem Dritten, der Ihren Anschluss benutzte (Kinder, Enkel, Ehefrau, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde, kann oft eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
  • Auch aufgrund der bekanntgewordenen Technikprobleme von Telekom-Routern ist es gut möglich, dass sich jemand in Ihr Netz eingehackt hat.
  • Nicht nur, wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sind umfangreiche Recherchen nötig, wie z. B. Anforderung des Beschlusses zur Ermittlung der IP-Adresse und Kontrolle der Hash-Tags.

Lassen Sie sich nicht nur zu der Abmahnung des Albums „Best of 2013 Sommerhits“ der DigiRights Administration GmbH durch Sebastian Rechtsanwalt durch mich vertreten – ich vertrete als Fachanwältin für IT-Recht seit vielen Jahren Abgemahnte – bundesweit.

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