Die Zählpixel der VG Wort können von Webseiten-Betreibern problemlos Datenschutz-konform eingesetzt werden. Zur Dies teilt die VG Wort in einer Pressemitteilung vom 5.12.2013 mit. Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat die Zählpixel geprüft und hat die Datenschutzkonformität bestätigt. Wer also aufgrund der früheren Meldung (siehe hier) die VG Wort-Zählpixel entfernt hatte, kann sie nun wieder mit aufnehmen und weitermachen wie bisher. Damit beweist die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde wieder einmal Augenmaß und Vernunft – was von der Berliner Behörde nicht behauptet werden kann.
Der Hintergrund: Vor kurzem ging ein Schock durch die deutschen Autorenlandschaft: Müssten sie auf horrende Einnahmen von der VG Wort (Achtung, Ironie) verzichten, da laut Berliner Aufsichtsbehörde und VG Wort die Verwender der Zählpixel nicht Datenschutz-konform möglich sei? Die VG Wort übergab die Sache an die für sie zuständige bayerische Datenschutzaufsicht.
Bayerische Aufsichtsbehörde gibt Entwarnung: Zählpixel der VG Wort sind Datenschutz-konform:
Sie bestätigte der VG Wort ausdrücklich: Die Zählpixel sind datenschutzkonform! Es würde eine ausreichende Pseudonymisierung durchgeführt, so dass keine personenbezogenen Daten betroffen seien. Homepage-Betreiber können also die Zählpixel ohne Sorge auf ihren Homepages nutzen, sollten jedoch in die Datenschutzerklärung einen Hinweis aufnehmen, der durch die VG Wort bereitgestellt wird. Dieser Standard-Hinweis ist zu finden unter folgendem Link: https://tom.vgwort.de/portal/showParticipationCondition/ (ganz untern im PDF).