Portale wie „ edates.de“, „ kissnofrog.com“ und ähnliche bieten den Nutzern an, gratis flirten und einen Partner, eine Partnerin finden zu können. Geworben wird mit „Jetzt kostenlos anmelden! Kostenfrei registrieren“.
Wer sich dann kostenfrei anmeldet, erlebt nicht selten eine böse Überraschung. Kostenfrei ist nämlich nur die Registrierung. Will der Flirter Kontakt zu anderen Nutzern aufnehmen, muss er sich für ein Probeabonnement registrieren, mindestens für den Betrag von € 1,99.
Doch Vorsicht! Wer die AGB des Portals nicht liest, übersieht, dass er das Probe-Abonnement innerhalb von 10 Tagen kündigen muss, sonst wandelt sich das Probe-Abonnement in ein sechs Monate-Abonnement um für € 78 monatlich. So wird aus dem Gratisangebot bzw. einer Zahlung von € 1,99 schnell eine Summe von € 468.
Urteil des LG Köln zum gratis flirten gut für Nutzer:
Das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 33 O 245/13) hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass ein Nutzer, der mit dem angeblichen Angebot „gratis flirten“ gelockt wurde, auch davon ausgehen kann, dass die angebotene Dienstleistung in dem Maße gratis ist wie es dem Zweck entspricht, nämlich zum Flirten!
Das Gericht hat außerdem entschieden, dass die Vertragsverlängerung nicht ausreichend kenntlich gemacht worden sei. Die Widerrufsbelehrung habe sich unterhalb des Buttons „Jetzt Kaufen“ befunden und habe sich nur geöffnet, wenn man das Kästchen gezielt anklickte. Dies reiche nicht aus, da auf die Kündigungsfrist und das Widerrufsrecht gesondert hingewiesen werden müsse.
Fazit: Gratis flirten muss auch gratis sein!
Das Urteil ist zu begrüßen. Immer wieder werden Kunden auf angebliche Gratis-Flirt-Angebote gelockt, die sich als teuere Kostenfalle herausstellen.
Mein Tipp: Lesen Sie die AGB, auch wenn es schwer fällt! Kündigen Sie das Abonnement sofort, wenn Sie es nicht mehr nutzen. Bewahren Sie die Kündigung auf, damit Sie sie im Streitfall beweisen können. Sonst kann es passieren, dass sich ein Abonnement immer wieder automatisch verlängert und Sie am Ende mit stolzen Forderungen zur Kasse gebeten werden.