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Der Agenturvertrag für Künstler – viele rechtliche Fallstricke

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungFür den Aufstieg auf der Karriereleiter kann ein Agent jungen Künstlern gute Dienste leisten – jedoch weist ein Agenturvertrag für Künstler viele rechtliche Fallstricke auf. Die  Situation junger Künstler wie Opernsänger oder Schauspieler ist bekanntlich nicht aufregend. Agenten machen sich dies oft zu Nutze und versuchen, die Zwangslagen junger Künstler auszunutzen und ihnen schlechte Agenturverträge aufzudrängen. Vor der Unterschrift ist Vorsicht geboten.

Die Zahl junger Künstler, die ihren Traum verfolgen und Sänger oder Schauspieler werden wollen, ist sehr groß – offene Stellen gibt es hingegen nur wenige. So müssen sich viele junge Künstler als Selbständige durchschlagen. Aber auch wer es in das Ensembles eines Theaters schafft, hat in der Regel nur Zeitverträge und wird sehr schlecht bezahlt. Junge Künstler wollen bzw. müssen aufsteigen, Gastauftritte können die Karriere fördern oder Geld einbringen. Dies können Agenten/Agenturen ermöglichen. Aber auch hier: gute Agenturen haben viel mehr Bewerber als sie betreuen können, es gehört viel Talent und Glück dazu, von einer namhaften Agentur verpflichtet zu werden. Junge Künstler sind daher oft auf kleine Agenten/Agenturen angewiesen, die deren Situation ausnutzen möchten.

Der Agenturvertrag für Künstler – Vorsicht bei diesen rechtlichen Fallstricken:

Agenturverträge sehen für Künstler oft rechtliche Fallstricke vor, so dass kein Vertrag ohne gründliche Prüfung unterschrieben werden sollte. Im Zweifel empfiehlt sich die Kontrolle durch einen Anwalt vor Vertragsschluss, da eine falsche Unterschrift deutlich mehr kosten kann. Auf diese Punkte sollten junge Künstler vor Abschluss eines Agenturvertrages insbesondere achten:

  • Leistungen der Agentur/des Agenten: Unbedingt muss in dem Agenturvertrag die Leistung des Agenten klargestellt werden. Ist er verpflichtet, aktiv nach Auftrittsmöglichkeiten zu suchen? Nur dann ist es gerechtfertigt, eine monatliche Festgebühr zu zahlen. Dabei sollte geregelt werden, dass die Agentur eine Mindestanzahl von Angeboten prüfen muss bzw. Bewerbungen schreiben muss. Um sicherzustellen, dass der Agent nicht nur die Grundgebühr kassiert, sondern tatsächlich arbeitet, sollten Dokumentationspflichten für den Agenten vereinbart werden, also z.B. eine monatliche Übersicht über seine Suchtätigkeiten.
  • Die zu zahlenden Provisionen und Festbeträge müssen klar geregelt Es muss geprüft werden, ob der Preis marktüblich ist oder überhöht. Ein geringer Festbeitrag bei höheren Provisionen kann mehr Ansporn für die Agentur zu Suche von Auftrittsmöglichkeiten der Künstler sein.
  • Vorsicht vor verlangter Vorkasse! Falls ein Agent/eine Agentin vor Beginn des Agenturvertrages die Zahlung einer (nicht erstattbaren) Summe verlangt, ist besonders sicherzustellen, dass die Agentur seriös Im Zweifel sollte kein größerer Betrag gezahlt werden ohne konkrete Gegenleistung. Ein Geldbetrag könnte verwendet werden für die Erstellung guten Promotionsmaterials, wie Studio-Aufnahmen. Dann ist aber sicherzustellen, dass die Rechte an den Aufnahmen auch bei Vertragsende beim Künstler verbleiben!!
  • Einwilligung in Werbung/Promotion: In der Regel wird der Agenturvertrag vorsehen, dass Werbematerialen des Künstlers verwendet werden dürfen. Hier sollte klargestellt werden, welche Materialen (Bilder, CDs, Videos?) dem Agenten bereitgestellt werden. Ein guter Agenturvertrag hat eine deutliche und klare Einwilligung.
  • Vertragslaufzeit und Kündigung: Besser ist im Zweifel eine eher kurze Vertragslaufzeit (nicht länger als 1 Jahr) und eine kurze Kündigungsfrist (maximal 3 Monate, besser weniger). Ansonsten wäre der Künstler zu lange an die Agentur gebunden, wenn er nicht zufrieden ist.
  • Verschwiegenheitsvereinbarungen: Viele Agenturverträge sehen Verschwiegenheitsvereinbarungen über die Konditionen und ggf. Unzufriedenheit vor. Solche Klausel sind oft AGB-rechtlich unzulässig und im Einzelfall zu prüfen. Generell sollte einem schlechten Agenten nicht zugestanden werden, dass man seine Unzufriedenheit nicht öffentlich machen darf.
  • Steuern: In der Regel sind Agenturverträge nur Vermittlungsverträge und es entsteht kein Arbeitsverhältnis, jeder Vertragspartner hat also Steuern und Abgaben selbst zu tragen. In Einzelfällen kann die Gefahr einer Scheinselbständigkeit bestehen.

Dies sind einige wenige Beispiele für Gefahren, die bei Abschluss eines Agenturvertrages lauern. Bei Zweifeln über die Seriosität einer Agentur oder die Qualität des Vertrages lohnt sich der Gang zum Anwalt in aller Regel.

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