Finger weg von „Eiliger Fax-Mitteilung“ zur Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DS-GVO der einer Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ).
Wenn Sie eine eilige Faxmitteilung oder E-Mail von der DAZ aus Oranienburg erhalten haben und bis zum 9. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle: 00800/88000777 Daten senden sollen, dann empfehle ich, den Brief schnellst möglichst in Ihrem Aktenvernichter zu vernichten, denn da gehört die Mitteilung hin. Unterschreiben Sie nicht. Senden Sie das Fax nicht zurück!
Worum geht es bei dem Formular der DAZ?
Dieses Fax, das heute von der DAZ an verschiedene Unternehmer verschickt wurde, ähnelt sehr stark den früheren Faxen der „Gewerbeauskunftszentrale“, die bereits millionenfach Unternehmer betrogen hat und erst nach Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und Anzeigen gegen den Betreiber der Internetseite ihr Treiben einstellte.
Der Unternehmer wird aufgefordert, seine Daten an die DAZ zu übermitteln, da es angeblich aufgrund der neuen EU-DSGVO erforderlich sei. Erst im „Kleingedruckten“ ist zu ersehen, dass man einen Vertrag abschließen solle, dessen Leistung ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ sei, das Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zum Umsetzen der Vorgabe der DSGVO beinhalten soll. Dafür werden jährlich stolze € 498 netto fällig, es wird ein 3-Jahres-Vertrag (!) abgeschlossen. Als Leistungsinhalt wird angegeben: das Anlegen von Verarbeitungsverzeichnissen, Erstellung einer Datenschutzerklärung für die Website und Checklisten für technische und organisatorische Maßnahmen, Umgang mit Betroffenenrechten und Erfüllung von Melde- und Informationspflichten.
Abgesehen davon, dass in Oranienburg gar keine DAZ bekannt ist und mit den wenigen Angaben, die von der DAZ gefordert werden, keine Datenschutzerklärung und keine Verarbeitungsverzeichnisse erstellt werden können, ist bereits die Zusendung eines ungewollten Fax/Mails ein Wettbewerbsverstoß. Darüber hinaus ist wird von der Formulierung zu Beginn der Eindruck erweckt, das Rücksenden des Schreibens sei aufgrund gesetzlicher Vorgaben der DSGVO erforderlich. Auf den eigentlichen Vertragsschluss wird erst sehr versteckt hingewiesen.
Sollten Sie bereits unterzeichnet haben, widerrufen Sie den Vertragsschluss umgehend und fechten Sie den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung an!
Fazit? Finger weg! Geben Sie Ihre Daten nicht an die DAZ heraus, unterschreiben Sie nicht. Selbstverständlich helfe ich Ihnen gerne!