Der für seine Massenabmahnungen bekannte Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt derzeit für die Firma MH My-Musthave, Inhaber Lothar Fürst, Wettbewerber ab. In dem mir vorliegenden Fall geht es darum, dass mein Mandant Bekleidung auf verschiedenen Plattformen veräußert, MH My-Musthave veräußert vorwiegend Taschen, aber auch Kleidung, sodass er als Wettbewerber anzusehen ist.
Was wirft MH My-Musthave meinem Mandanten vor?
MH My-Musthave wirft meinem Mandanten vor, dass er bei der Bezeichnung eines Kleidungsstücks die Zusammensetzung der Textilfasern nicht richtig bezeichne. Mein Mandant bezeichnete das Kleidungsstück mit „100 % Acrylic“. „Acrylic“ ist jedoch unzulässig, weil die Bezeichnung nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.9.2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung nicht vorkommt.
Nach Ansicht von MH My-Musthave und ihres Anwalts dürfen nur die in Art. 5 der Textilkennzeichnungsverordnung bezeichneten Textilfasern Anwendung finden. Der richtige Gestattungsname sei „Polyacryl“.
Was wirft man meinem Mandanten weiter vor?
Weiterhin soll mein Mandanten einen Verstoß begangen haben, da er gemäß EU-VO Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) zwar Informationen über diese Plattform hinweise, der Link dazu aber nicht anklickbar sei, was jedoch erforderlich sei.
Eine Verteidigung gegen diese Vorwürfe ist schwierig, da bei der Nennung der Textilzusammensetzung nur die Begriffe verwendet werden dürfen, die in der TextilkennzeichnungsVO stehen. Außerdem muss auf die OSE-Plattform mittels eines Hyperlinks hingewiesen werden.
Was verlangt MH My-Musthave von meinem Mandanten?
MH My-Musthave verlangt die Unterlassung der beiden Verstöße, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Bezahlung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von € 4.000, dies macht einen Betrag von € 413,64.
Was ist die Konsequenz der Abmahnung?
In der Regel muss hier eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es sollte aber nicht die Unterlassungserklärung unterzeichnet und zurückgeschickt werden, die MH My-Musthave mitschicken lässt, vielmehr ist eine eigene Erklärung abzugeben, die von einem im IT-Recht erfahrenen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin formuliert werden sollte.
Weiter ist bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage sehr genau zu prüfen, ob die Abmahnung rechtens ist und ob sein angeblicher Mandant überhaupt (noch) existiert.
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