Es liegt mir ein Beschluss des Landgerichts Bochum vor, das im Wege der einstweiligen Verfügung – ohne mündliche Verhandlung – angeordnet hat, dass ein Unternehmen nicht als privater Verkäufer von Alkoholika bei eBay auftreten darf, ohne den Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, mitzuteilen, mitzuteilen, ob der Vertragstext gespeichert wird, über seine Mängelrechte und sein Widerrufsrecht zu belehren und einen anklickbaren Link zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Der Streitwert wurde auf € 20.000 festgesetzt.
Was war geschehen?
Hiddemann & Weiss GbR durch Rechtsanwälte Hämmerlin, Von Leitner-Scharfenberg hatten meinen neuen Mandanten wegen der genannten Mängel abgemahnt. Sie verlangten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 1.358,86. Da mein Mandant damals darauf nicht reagiert hat, beantragten Hiddemann & Weiss GbR durch Rechtsanwälte Hämmerlin, Von Leitner-Scharfenberg den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Bochum. Diese wurde vom Landgericht erlassen.
Was nun?
Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Da bisher nur ein summarisches Verfahren vor dem Landgericht Bochum stattgefunden hat, ist das Verfahren zu einem endgültigen Abschluss zu bringen. Dies kann dadurch geschehen, dass Hiddemann & Weiss GbR durch ihre Rechtsanwälte eine Abschlusserklärung fordern, in der mein Mandant anerkennen kann, dass er den Beschluss des Landgerichts Bochum als abschließend betrachtet. Dafür können die Anwälte der Hiddemann & Weiss GbR aber wieder Gebühren fordern. Daher ist es sinnvoller, selbst eine Abschlusserklärung abzugeben, wenn man gegen den Beschluss nicht vorgehen möchte.
Der Mandant hätte aber auch Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum einlegen können.
Hätte ein Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum wegen der Abmahnung der Hiffemann & Weiss GbR Erfolg?
Das hängt davon ab, ob die Hiddemann & Weiss GbR zurecht abgemahnt hat. In dem Fall meines Mandanten musste ich das leider bejahen. Er trat als Privatverkäufer auf, ohne
- über die technischen Schritte aufzuklären, wie der Vertragsschluss zustande kommt
- dem Verbraucher mitzuteilen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird
- Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- Eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten
- Hinweis auf einen anklickbaren Hinweis auf die OS-Plattform.
Mein Mandant war auch als gewerblicher Händler und nicht als Privatverkäufer anzusehen, da er über viele Jahre regelmäßig Alkoholika und andere Artikel regelmäßig verkauft hat.
Eine andere Möglichkeit, die einstweilige Verfügung zu Fall zu bringen wäre vorzutragen, dass die Hiddemann & Weiss GbR zu viele Abmahnungen verschickt und rechtsmissbräuchlich handelt.
Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung kann gemäß § 8 Abs. 4 UWG vorliegen, wenn die Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zur regulären Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht und diese lediglich sachfremden Zielen dient.
Dies hat jedoch der Abgemahnte nachzuweisen, was in aller Regel schwierig sein dürfte. Allein die Tatsache, dass viel abgemahnt wird, beweist Rechtsmissbrauch nicht. Dazu müssen weitere Tatsachen vorgetragen werden.
Fazit?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR durch Rechtsanwälte Hämmerling, von Leitner-Scharfenbeg erhalten, gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, der in dieser Rechtsmaterie spezialisiert ist. Legen sie die Abmahnung nicht weg mit der Hoffnung, die Gegenseite wird „schon nicht vor Gericht gehen“. Bei einem Streitwert von € 20.000, der laut Gerichten nicht überhöht ist bei der Menge der Rechtsverstöße, gehe Sie ein hohes Kostenrisiko ein. Lassen Sie sich beraten!
Fragen? Ich berate Sie gerne!
Aktualisierung:
Da mein Mandant in keiner Weise reagiert hatte, muss er jetzt die Kosten für den Prozess vor dem LG Bochum bezahlen: € 994,71!
Mittlerweile beantragte die Kanzlei einen Mahnbescheid gegen meinen Mandanten wegen Zahlung der Abmahnkosten. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Ich werde weiter berichten.
Festzuhalten ist, dass Hiddemann & Weiss GbR noch kein Hauptsacheverfahren anhängig gemacht hat. Die Konsequenz wäre, dass der Anspruch auf Unterlassung nach 6 Monaten erloschen wäre, weil es sich nur um einen vorläufigen Anspruch handelt im Verfahren der einstweiligen Verfügung. Es bleibt also spannend!