Die Corona-Krise brachte viele Anstrengungen für Alle, zugleich aber einen Boom im Onlinehandel. Hier stelle ich die wichtigsten rechtlichen Neuerungen für 2021 näher vor.
Rückumstellung des Mehrwertsteuersatzes ab 1.1.2021
Für alle Umsätze, die zwischen 1.7. und 31.12.2020 erzielt wurden, gilt der Mehrwertsteuersatz von 16 % (5 %), für alle dem Grunde nach dem Regelsteuersatz unterliegenden Umsätze, die ab dem 1.1.2021 erzielt werden, gilt dann wieder der Steuersatz von 19 % (7%). Besonders wichtig für Onlinehändler ist die finale Seite im Bestellprozess, auf der Kunden ihre Bestellung abschicken – wird die Mehrwertsteuer richtig berechnet und angezeigt?
Mein Tipp: Geben Sie beim Preis oder der Artikelbeschreibung nicht die Höhe des Mehrwertsteuersatzes an, sondern lediglich „incl. MWSt“. Auch bei den Artikelbeschreibungen und in den AGB empfehle ich, keine Höhe anzugeben, sondern lediglich darauf hinzuweisen, dass die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten ist.
Auswirkungen des Brexit für Onlinehändler in Deutschland, die Waren/Dienstleistungen nach Großbritannien vertreiben
Die einschlägigen EU-Richtlinien für Verbraucherverträge gelten seit Beginn des Jahres 2021 nicht mehr für Großbritannien. Großbritannien hat allerdings die EU-Richtlinien zum Online-Verbrauchervertragsrecht (wie Widerspruchsrecht des Verbrauchers) in nationale britische Gesetze umgewandelt, so dass derzeit mit keinem britischen Sonderrecht zu Verbraucherrechtsfragen zu rechnen ist. Dennoch gibt es einzelne Neuerungen:
Online-Händler und Verbraucher mit Wohnsitz in Großbritannien können sich ab 2021 nicht mehr auf die EU-Verordnung zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) berufen. Hinweise auf der Webseite und in den AGB von Online-Händlern mit Wohnsitz in Großbritannien zur ODR-Plattform der EU müssen daher jetzt gelöscht werden. Wenn für Onlinehändler, die in Deutschland ansässig sind und Waren und Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben, britisches Recht maßgebend ist, sollten Sie in Ihren für Großbritannien geltenden AGB und ggf. auf ihrer speziell für britische Kunden ausgerichteten Internetpräsenz die Klausel zur Online-Streitbeilegung ab 2021 löschen.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet auf in Deutschland ansässige Onlinehändler Anwendung, auch wenn sie Waren/Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben. Ab April 2021, nach Ende der vereinbarten Übergangsfrist (die aber um 2 Monate verlängert werden kann) ist Großbritannien datenschutzrechtlich als Drittland zu betrachten, d. h. es gelten neue formale Vorgaben. Z.B. müssen Kunden z.B. über Datentransfers nach Großbritannien in der Datenschutzerklärung gesondert informiert werden. Die EU plant, einen Angemessenheitsbeschluss zu erlassen, um Datentransfers ohne zusätzliche Maßnahmen zu ermöglichen (Art. 45 ff. DSGVO). Falls dies nicht erfolgt, müssten insbes. Standardvertragsklauseln mit britischen Unternehmen geschlossen werden. Änderung der Datenschutzerklärung ist also ab 1.4.2021 erforderlich!
Lieferungen von Unternehmen zu britischen Verbrauchern unterliegen ab Januar 2021 der britischen Umsatzsteuer. Versandhändler müssen daher in Großbritannien+ umsatzsteuerlich registriert sein. Vorhandene Registrierungen und USt-ID-Nummern bleiben aber gültig. Bzgl. Nordirland gibt es Sonderregelungen. Für Versandhändler ohne britische Niederlassung ist der 1.1.2021 der Stichtag, ab dem für jede Lieferung nach Großbritannienreguläre Einfuhrabfertigungen erforderlich werden. Erleichterungen gelten nur für ansässige Unternehmen. Versandhändler ohne Niederlassung in Großbritannien brauchen einen zuverlässigen Zollagenten, Spediteur oder Paketdienst, der sie bei der Einfuhrabwicklung nach Großbritannienals indirekter Vertreter unterstützt.
Neue Energieeffizienlabel ab 1.3.2021 – für Lichtquellen ab 1.9.2021
Die neuen Energieeffizienzlabels gelten für elektronische Displays, kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Trockner. Die neuen Etiketten müssen Händlern von den Lieferanten (Herstellern bzw. Importeuren) bereitgestellt werden, und zwar sowohl in physischer als auch in elektronischer Form. Händler haben gemäß Art. 11 Abs. 13 lit. c der Verordnung (EU) 2017/1369 die neuen Etiketten innerhalb von 14 Tagen ab dem jeweiligen Umstellungsdatum 3.2021 bzw. für Lichtquellen der 1.9.2021) auszutauschen. Die Austauschpflicht gilt sowohl in Geschäften als auch online.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Labels erst ab dem Umstellungsdatum dargestellt werden dürfen.
Gesetzesänderungen für den Handel mit digitalen Inhalten/Dienstleistungen ab 1.7.2021
In Deutschland fehlen noch spezielle Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte/Dienstleistungen, die in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen werden (z. B. Handel mit Software, Apps und e-Books). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bereits einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (dID-Richtlinie) veröffentlicht. Die dID-Richtlinie gilt ausschließlich für Verbraucherverträge. Es wird neue Regelungen u. a. für die Bereitstellung, Aktualisierungspflichten und die Mängelhaftung geben. Diese neuen Regelungen werden massive Auswirkungen haben auf Onlinehändler, auch AGB müssen auf diese neuen Regelungen angepasst werden.
Sobald die neuen Regelungen vom deutschen Gesetzgeber endgültig verabschiedet wurden, werde ich in meinem Blog darüber unterrichten: https://kanzlei-lachenmann.de/ .
Fragen? Ich berate Sie gerne!