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Störerhaftung auch im Urlaub

Das OLG FFM (11 U 52/07) hat nach Zurückverweisung durch den BGH am 21. 12. 10 entschieden, dass der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router mit einem ausreichend langen und sicheren Passwort schützen müsse, außerdem müsse der Anschlussinhaber eine marktübliche Sicherung bezüglich seines handelsüblichen Routers verwenden,  maßgeblich sei der Zeitpunkt der Installation des Routers.
Das OLG hatte den Streitwert der Angelegenheit erheblich auf € 2.500 reduziert, sodass der Anschlussinhaber insgesamt viel weniger Abmahnkosten bezahlen musste.

Meine Empfehlung an Anschlussinhaber:‘
Informieren Sie sich vor Installation des Routers über die sichersten und aktuellsten
Sicherungsmaßnahmen
Schaffen Sie ein eigenes Passwort mit mindestens 20 Zeichen – Ziffern und Buch-
staben gemischt – keine gängigen Worte verwenden!
Beste Verschlüsselung derzeit: WPA 2-PSK

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