Am 27. 10. 11 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Verbraucher werden gestärkt:
- Warteschleifen sind nur noch eingeschränkt zulässig.
- Bei Umzug oder Anbieterwechsel wird der Umzug erleichtert.
- Erleichterung bei Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten.
- Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, die Abrechnung über die Telefonrechnung zu verhindern.
- Die Möglichkeit der Sperre bestimmter Rufnummernbereiche soll künftig auch im Bereich des Mobilfunks bestehen.
http://beck-aktuell.beck.de/news/bundestag-beschliesst-mehr-verbraucherrechte-bei-telefonleistungen