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Bundestag beschließt mehr Verbraucherrechte bei Telefondienstleistungen

Am 27. 10. 11 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Verbraucher werden gestärkt:

  • Warteschleifen sind nur noch eingeschränkt zulässig.
  • Bei Umzug oder Anbieterwechsel wird der Umzug erleichtert.
  • Erleichterung bei Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten.
  • Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, die Abrechnung über die Telefonrechnung zu verhindern.
  • Die Möglichkeit der Sperre bestimmter Rufnummernbereiche soll künftig auch im Bereich des Mobilfunks bestehen.

http://beck-aktuell.beck.de/news/bundestag-beschliesst-mehr-verbraucherrechte-bei-telefonleistungen

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