eQone wirbt mit günstigen Elektrowaren oder Barprämien bei Abschluss mehrerer Telefonverträge – die Auszahlungen erfolgen dann jedoch teils nicht oder nur verspätet, zudem können die Angebote über die Vertragslaufzeit gerechnet oft teurer werden als ein regulärer Kauf.
In letzter Zeit mehren sich bei uns Anfragen und Beschwerden von Mandanten über die Geschäfte der eQone OHG. Diese verkauft über den Webshop ihrer Homepage sowie unter verschiedenen Accounts bei eBay diverse Elektroartikel wie Playstation, Fernseher, Laptops, iPhone oder iPad zu ausgesprochen günstigen Preisen. Teilweise werden zusätzlich Barauszahlungen von Prämien versprochen. Möglich werden diese (vermeintlich) günstigen Preise dadurch, dass gleichzeitig mehrere Verträge mit Telefongesellschaften abgeschlossen werden, welche natürlich regulär bezahlt werden müssen.
Nach dem Vertragsschluss ist das Vorgehen der eQone meist gleich: Die Vertragsformulare für die Handyverträge werden umgehend zugeschickt, auch die SIM-Karten der Anbieter sind sehr schnell beim Kunden. Dann gehen die Probleme jedoch los: Kunden berichten über Nichtlieferungen der Sachprämien (angeblich wegen Lieferschwierigkeiten), Nichtauszahlung oder über Monate verzögerte Auszahlung der Barbeträge, teurere Telefonverträge als eigentlich vereinbart und sonstige andere versteckte Kosten können auftauchen.
Wer von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht aufgrund Fernabsatzregelung Gebrauch machen will, wird in der Regel abschlägig beschieden: Man habe einer Voraktivierung zugestimmt (tatsächlich ist in den Formularen dies mit “Ja” voraktiviert (also eine nicht zulässige “Opt-out-Klausel”)) und daher sei kein Widerruf mehr möglich. Dass sich dies auf die inzwischen völlig veraltete Rechtslage zu § 312b III Nr. 2 BGB stützt, wird geflissentlich übergangen. Um die Rechtslage zu umgehen, versucht man es mit einem Trick: der Lieferung liegt ein Hinweis bei, dass es bei Aktivierung der SIM-Karte oft Probleme gebe und diese daher getestet werden sollte, indem man sie in das Handy einbaut und aktiviert. Dies sollten Sie nicht tun, da das u. U. das Widerrufsrecht ausschließen kann.
Dabei setzt die eQone auf einen schnell antwortenden Kundenservice und Livechat, zudem sind Mitarbeiter in diversen Foren aktiv. Die Antworten sind immer gleich: Es habe wohl Missverständnisse oder Verzögerungen gegeben, man würde sich umgehend mit dem Fall beschäftigen und im Sinne des Kunden tätig werden – dennoch passiert in der Regel lange Zeit nichts.
Es kann nur immer wieder darauf hingewiesen werden, keinen Vertrag blind einzugehen. Insbesondere wenn etwas angeblich besonders billig ist, ist Vorsicht geboten. Das Internet macht es zwar einfach für unlautere Händler, den unbedarften Kunden auszunutzen – andererseits hat auch der Kunde eine große Zahl an Möglichkeiten. Wenn Ihnen ein Anbieter unbekannt ist oder verdächtig vorkommt – geben Sie seinen Namen einfach bei Google ein und gehen Sie die Ergebnisse durch. Wenn der Anbieter zweifelhaft ist gibt es in der Regel bereits eine Vielzahl von Blogeinträgen, Threads in Foren, Warnungen auf Seiten von Anwaltskanzleien oder Informationstexte auf Anwalt.de. Sehr nützlich sind auch Bewertungsplattformen wie www.ciao.de oder www.dooyoo.de, in welchen sich oft warnende Beiträge finden. So findet man schnell raus, von welchen Anbietern man die Finger lassen sollten. Vor dem Abschluss von teureren Verträgen lohnt es sich in der Regeln immer, eine Prüfung durch einen Anwalt durchführen zu lassen – das ist gut investiertes Geld.
Falls man doch den Vertrag bereits abgeschlossen hat und einem dann Zweifel kommen oder Probleme auftreten – gehen Sie schnell zu einem Anwalt. Gerade durch Widerruf innerhalb von 14 Tagen oder schnelle Kündigung eines Vertrages können erhebliche Probleme und Kosten vermieden werden. Vor anwaltlichen Schreiben haben viele Anbieter deutlich mehr Respekt als von E-Mails von Kunden.
So war es auch in unserem aktuellsten Fall von eQone: Auf unser Schreiben, dass der Verbraucherwiderruf erklärt werde, kam innerhalb von zwei Tagen ein Bestätigungsschreiben, dass die Angelegenheit erledigt sei.
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