Das Amtsgericht Reutlingen beschlagnahmt einen Facebook-Account, um an Daten für ein Strafverfahren zu gelangen.
Bislang ist das Amtsgericht mit seinem Versuch, aufgrund eines Beschlagnahmebeschlusses, an sämtliche bei Facebook geschriebenen Nachrichten eines Angeklagten zu gelangen noch nicht erfolgreich. Facebook Deutschland verwies darauf, dass die Server in Irland stehen und insoweit die Irische Gesellschaft zuständig sei. Diese hat laut einem Zeitungsbericht des Reutlinger Generalanzeigers jedoch bislang nicht reagiert. Zusätzlich verwies Facebook darauf, dass die Daten nur auf amerikanischen Servern gelagert seien und insoweit nur die amerikanische Gesellschaft zuständig sei.
Daher ist nicht zu erwarten, dass das Gericht in kurzer Zeit an die Unterlagen kommt, da Facebook Irland bekanntlich zwar gerne Daten sammelt, diese aber nichteinmal an seine Kunden gerne herausgibt. Erst recht lassen sich US-Gerichte viel Zeit damit, Gerichtliche Anfragen aus Deutschland zu beantworten.
Falls das Gericht trotz allem Erfolg haben sollte und die geforderten Daten enthält, würde dies sicherlich bedeuten, dass Gerichte dies regelmäßig anordnen werden, wenn zu vermuten ist, dass Informationen über vermutliche Straftaten ausgetauscht werden.
Rechtlich ist die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts nicht anders zu bewerten als die eines E-Mail-Postfaches. Grundsätzlich ist dies also durchaus möglich und für Staatsanwaltschaften eine sinnvolle Methode, um an Informationen zu bekommen – soweit ein konkreter Tatverdacht besteht. Bei Facebook gilt dies in besonderem Maße, da selbst vom Nutzer gelöschte Daten weiterhin gespeichert werden.
Die daraus zu ziehende Folge ist eher banal: Man sollte keine Informationen über eigene Straftaten (oder von Freunden) über Facebook austauschen, genauso wie man dies nicht über SMS oder E-Mail tun sollte. Das Internet vergisst nichts so schnell und alles Schriftliche ist ein gutes Beweismittel.
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