Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt mahnen seit geraumer Zeit für die Baseprotect GmbH in Kaiserslautern Anschlussinhaber ab, die in einer Tauschbörse den russischen Film (in russischer Sprache) „The Dough (Bablo)“ heruntergeladen und zum Upload bereit gestellt haben.
Es wird ein nicht unerheblicher Betrag von insgesamt € 600 und die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung gefordert für den angeblichen Download von „The Dough (Bablo)“ .
Wie sollen Sie sich verhalten wenn Sie eine Abmahnung erhalten wegen angeblichen Downloads von „The Dough (Bablo)“?
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei in Verbindung.
- Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der hohen Zahlung von € 600 verpflichten.
- Wenn der Verstoß wirklich begangen wurde – egal ob von Ihnen selbst oder einem Dritten, der Ihren Anschluss benutzte (Kinder, Enkel, Ehefrau, Besucher), sollten Sie eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
- Nicht nur, wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sind umfangreiche Recherchen nötig, wie z.B. Anforderung des Beschlusses zur Ermittlung der IP-Adresse und Kontrolle der Hash-Tags.
Lassen Sie sich beraten – ich vertrete als Fachanwältin für IT-Recht seit vielen Jahren Abgemahnte.