Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Veröffentlichung einer E-Mail im Internet mit Vertraulichkeitsvermerk ist rechtswidrig

Das LG Saarbrücken (Az: 4 O 287/11) hat sich in seinem Urteil vom 16. 12. 2011 dem LG Köln (Urteil vom 02. 12. 08 – 28 O 558/06) und dem OLG Stuttgart (Az: 4 U 96/10 – Urteil vom 10. 11. 10) angeschlossen und entschieden, dass in der Veröffentlichung einer E-Mail im Internet, die mit einem vorformulierten Vertraulichkeitsvermerk, einem sog. Disclaimer, versehen war, eine Rechtsverletzung vorliege. Die E-Mail enthielt also den Hinweis, dass die E-Mail nur für den Empfänger bestimmt sei.

Laut LG Saarbrücken liege ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders vor, da auch das Recht am geschriebenen Wort dazu zähle. Eine E-Mail, die nur an eine bestimmte Person übermittelt werde, dürfe daher nicht den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt sein. Dies sei nur dann anders zu beurteilen, wenn der Betroffene selbst seinen Willen erklärt habe oder selbst an die Öffentlichkeit getreten sei.

Durch die Verwendung des Disclaimers bzw. Vertraulichkeitsvermerks in der E-Mail habe der Absender aber seinen entgegenstehenden Willen zum Ausdruck gebracht. Es liege eine eindeutige Erklärung zur Vertraulichkeit der Äußerung vor, die zu beachten sei.

Tipp: Nehmen Sie standardisierte Vertraulichkeitsvermerke in Ihrem E-Mails auf, um sie einer unerwünschten Veröffentlichung der E-Mails entgegen halten zu können. Andererseits sollten Sie bei empfangenen E-Mails vor der Weiterleitung darauf achten, ob ein solcher Vertraulichkeitsvermerk enthalten ist und dann von der Veröffentlichung absehen bzw. den Versender um Erlaubnis fragen.

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