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Batteriegesetz: Handel mit Batterien und Produkten mit Batterien – was haben Hersteller/Händler zu beachten?

Auf Grund der starken Reglementierung bei Herstellung und Vertrieb von Batterien und/oder Produkten mit Batterien haben Hersteller und Händler zahlreiche Vorschriften zu beachten, die ich nachstehend darstelle.

Zu unterscheiden ist einerseits die Herstellung, andererseits der Handel mit Batterien und batteriebetriebenen Produkten.

  • Hersteller  ist nach § 2 Abs. 15 BattG jeder, der, unabhängig von der Vertriebsmethode, gewerbsmäßig Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringt, d. h. sie erstmalig nach Deutschland einführt. Hersteller müssen behördliche Registrierungs-, spezifische Produktkennzeichnungs- und abfallwirtschaftliche Entsorgungsvorgaben beachten.
  • Händler ist, wer Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in Deutschland zum Weiterverkauf bezieht und sie on- oder offline anbietet. Händler haben (Online)-Kennzeichnungsgebote und Rücknahmevorgaben umzusetzen. Alle Vorschriften sind dem Batteriegesetz (BattG) zu entnehmen, das die europäische „Batterie-Richtlinie“ 2006/66/EG umgesetzt hat. Auch Akkus fallen darunter.

Bitte beachten Sie: Zum Hersteller wird schnell auch der Vertreiber/Händler, der vorsätzlich oder fahrlässig Batterien/Akkus von nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbietet (§ 2 Abs. 15 BattG). In diesem Fall treten Sie in alle Rechten und Pflichten von Herstellern ein!

Mein Tipp: Prüfen Sie vor Verkauf von Batterien und/oder batteriebetriebenen Produkten immer, ob der Hersteller ordnungsgemäß im zentralen Batterie-Melde-Register registriert ist.

Hersteller haben folgende Pflichten:

  • Registrierungspflicht (§ 4 Abs. 1 BAttG) im Batterie-Melde-Register
  • produktspezifische Herstellerkennzeichnungspflichten (§ 17 BattG), z. B. das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt anzubringen
  • Informationspflichten gegenüber den Händlern gemäß § 18 Abs. 2 BattG
  • Verwertungspflichten (§§ 5, 14 BattG)
  • Verkehrsverbote sind zu beachten (§ 3 BattG)
  • Elektrogesetz ist zu beachten.

Händler/Vertreiber haben folgende Pflichten:

Informationspflichten gegenüber den Endkunden (§ 18 BattG)
Diese Informationspflichten haben stationäre Händler auf gut sicht- und lesbaren, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierten Schrift- oder Bildtafeln darzustellen. Onlinehändler sind verpflichtet, die Informationen entweder dem Paket beizulegen oder auf der Produktseite darzustellen. Selbstverständlich gilt diese Information auch, wenn Sie als Händler über eine Plattform verkaufen.

  • Dass Batterien/Akkus nach Gebrauch unentgeltlich im Geschäft zurückgegeben werden können,
  • die gesetzliche Verpflichtung der Endnutzer, Altbatterien zurückzugeben und die Erklärung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne.

Mein Tipp: Nehmen Sie bei Verkauf über eine Plattform die Informationen bei der Artikelbeschreibung auf, im eigenen Onlineshop unter „Rechtliches“ einen eigenen Button einrichten, z. B. „Hinweise zum Batteriegesetz“.

  • Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme der Batterien/Akkus gemäß § 9 Abs. 1 BattG. Ort der Rückgabe im Onlinehandel ist das Warenlager, aus dem die Batterien/Akkus verschickt wurden. Die Pflicht gilt allerdings nur für Batterien/Akkus selbst, nicht für eingebaute Batterien/Akkus und nur für solche Batterien/Akkus, die der Onlinehändler selbst als Neuware verkauft hat. Zudem gilt die Rücknahmepflicht nicht, wenn ein Endkunde mehr Batterien kauft als für Endkunden üblich (§ 9 Abs. 4 BattG).

Bitte beachten Sie: Sie müssen auch Batterien/Akkus zurücknehmen, wenn Sie diese nicht an diesen Kunden verkauft haben!

Besondere Vorschriften gibt es für Händler, die Batterien für Fahrzeuge vertreiben (§ 10 BattG).

Mein Tipp zum Batteriegesetz und Pflichten beim Vertrieb

Es drohen sowohl für Hersteller als auch für Händler empfindliche Geldbußen, wenn die oben dargestellten Pflichten nicht oder nicht vollständig beachtet werden. Es drohen Bußgelder bis zu € 100.000 bzw. € 10.000 (§ 29 BattG).

Fragen? Ich berate Sie gerne!

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