Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Besonderheiten bei Paketzustellung wegen Corona

E-Commerce-Mandanten stellen mir derzeit verschiedene Fragen zur Paketzustellung. Beispielsweise, welche Konsequenzen es hat, wenn Frachtführer ihre Zustellarten dem Ansteckungsrisiko anpassen und z. B. ohne Zustellnachweis zustellen oder die Pakete einfach vor die Wohnungs- oder Haustüre legen. Das ist umso wahrscheinlicher, da auch einige Paketshops derzeit geschlossen sind.

Wer trägt eigentlich das Risiko, wenn Frachtführer die Paketzustellung nicht mehr gesetzmäßig durchführen?

Als Verbraucher trägt man kein Risiko – der Händler trägt bis zur Übergabe an den Verbraucher, also bis es der Verbraucher tatsächlich in Händen hält, das volle Risiko. Wenn das Paket nicht ankommt (wenn es z. B. vor der Türe gestohlen wird), muss der Händler erneut liefern.

Als Händler haben Sie einen Vertrag mit einem Frachtführer. Wenn dieser seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, auch wenn er seine Mitarbeiter vor Ansteckung schützen möchte, liegt das Risiko beim Frachtführer. Als Onlinehändler können Sie Schadensersatz fordern, wenn der Frachtführer ohne Information an den Onlinehändler seine vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht einhält.

Es besteht auch das Risiko, dass Frachtführer ein Paket schneller retournieren, weil ein Paketshop nicht mehr geöffnet haben darf und sie in diesen gefährlichen Corona-Zeiten nicht mehrfache Zustellversuche machen möchten.

Als Frachtführer sollten Sie unbedingt Ihre Onlinehändler informieren, dass die Zustellung nicht in der gewohnten Form stattfinden wird. Damit sind auch die Onlinehändler in der Lage, diese Informationen an ihre Kunden weiterzugeben.

Tipp:

Als Onlinehändler würde ich diese Probleme der Frachtführer bei der Paketzustellung in Kauf nehmen. Denn Onlinehändler oder Händler, die auf Onlinebetrieb umstellen, müssen froh sein, wenn die Frachtführer in Corona-Zeiten der erhöhten Arbeitsbelastung überhaupt nachkommen.

Auch wichtig:

Kunden, die Sie über Suchmaschinen wie z.B. Google finden, sollten immer die neuesten Informationen über Ihr Unternehmen auf Ihrer Website finden: Neue Öffnungszeiten, geänderte Betriebsabläufe, Probleme mit der Zustellung der Pakete, längere Laufzeiten der Zustellung und vieles mehr.

Fragen? Ich berate Sie gerne!

Dieser Beitrag wurde in Blog, E-Commerce, IT- und Internetrecht, Verbraucherschutz, Vertragsrecht veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.