Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt seine strikte Linie im Unterhaltsrecht durch ein neues Urteil fort. In einem neuen Urteil entschied der BGH, dass alleinerziehende Frauen von Kindern ab drei Jahren in der Regel eine Vollzeitarbeit aufnehmen müssen. Ausnahmen dürften nur gemacht werden, wenn keine Betreungsmöglichkeit besteht oder gravierende Umstände des Einzelfalles vorlägen die dies der Frau nicht ermöglichten.
Der BGH setzt damit seine restriktive Linie, die insbesondere aufgrund des neuen Scheidungsrechts begründet wurde, seine Fortsetzung.
BGH-Urteil vom 15. Juni 2011, Aktenzeichen: XII ZR 94/09.
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