Buch-Rezension: Roßnagel (Hrsg.), Beck’scher Kommentar zum Recht der Telemediendienste, 1. Auflage 2013, 1232 S., 199,00 EUR, Verlag C.H. Beck
Der Beck’sche Kommentar zu Telemediendiensten beschränkt sich nicht etwa nur auf das TMG, sondern erläutert breit gefächert die verschiedenen Normen, die für Telemediendienste zur Anwendung kommen. Erläutert werden an materiell für den Praktiker relevanten Normen auch der Jugendmediendienstestaatsvertrag, die Vorschriften zum Fernabsatzrecht und die Formvorschriften im BGB. Ergänzt wird dies mit den Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in ZPO und VwVfG sowie, vom Umfang den breitesten Raum einnehmend, das Signaturgesetz und die Signaturverordnung.
Zu jeder Vorschrift erfolgt eine umfassende Einführung mit Erläuterung der Bedeutung, Entstehungsgeschichte, verfassungs- und europarechtlichen Aspekte sowie dem Verhältnis zu anderen Vorschriften. Dies erfolgt stets sachkundig und tiefgreifend und ermöglicht dem Leser eine sinnvolle Einordnung der Vorschrift in ihren jeweiligen Kontext. Danach folgen neben der Darstellung der Sachverhalte auch Kapitel zu Rechtsschutz und Sanktionen und eine kritische Würdigung.
Obwohl der deutsche Gesetzgeber mit SigG und SigV 1997 eine Pionierleistung erbrachte, gilt für die Bedeutung des Gesetzes in der Praxis, dass sich dieses nicht „in der für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr erforderlichen Breite durchsetzen“ konnte. Es ist zu hoffen, dass dieser Kommentar zur erweiterten Nutzung beiträgt, auch wenn die Kommentierung für den praktisch tätigen Anwalt derzeit nur am Rande interessant ist.
Deutlich praxisrelevanter ist die Kommentierung der fernabsatzrechtlichen Vorschriften der §§ 312b – 312i BGB. Die Grundlagen, wie z.B. die Definition von Waren und Dienstleistungen (der auch Tätigkeiten freier Berufe wie Anwälte unterfallen) werden kompakt erläutert. Dies gilt ebenso für die Informationspflichten sowie die Ausnahmen vom Widerrufsrecht.
Das TMG ist vollständig kommentiert, also beispielsweise auch die Definition des Diensteanbieters (etwas knapp), das bei jedem geschäftsmäßigen Anbieter mittels höchstens 2 Klicks auffindbaren, Impressum. Leider wird dabei der § 55 RStV nur am Rande erwähnt. Die Regelungen zur Anbieterhaftung werden umfassend erläutert. Auch die Grundsätze der Datenschutzerklärung, die auf jeder Homepage mittels direktem Link verfügbar sein muss, werden überzeugend dargestellt.
Fazit zum Buch „Recht der Telemediendienste“ von Roßnagel:
Der Kommentar ist zu vorbehaltlos empfehlen für alle Juristen die, über das TMG hinaus, tiefgreifend in das Recht der Telemediendienste einsteigen möchten.
Autor: RA Matthias Lachenmann. Diese Rezension des Buchs „Recht der Telemediendienste“ von Roßnagel ist erschienen in der Zeitschrift AdVoice, Heft 1/2014.