Wolff/Brink (Hrsg.), Datenschutzrecht in Bund und Ländern = Beck’scher Onlinekommentar BDSG (Buch-Rezension) – 1. Auflage 2013, 1336 S., 149,00 EUR, Verlag C.H. Beck
Zu den Neuveröffentlichungen von Kommentaren zum Datenschutzrecht reiht sich die gedruckte Form des „Beck’scher Online Kommentar BDSG“ aus dem Hause C.H. Beck ein, dessen Umfang zwischen dem Kurzkommentar von Gola/Schomerus und dem umfangreichen von Simitis liegt. Dabei handelt es sich um den seit längerem bei Beck Online vorliegenden Online-Kommentar BDSG, der durch diese gedruckte Fassung ergänzt wird – ein zukunftsträchtiges Konzept. Das Besondere bei diesem Kommentar ist weiterhin, dass dem Hauptteil in Form der BDSG-Kommentierung ein umfangreicher „Allgemeiner Teil“ vorausgeht, der nicht nur allgemeine und europarechtliche Grundlagen behandelt, sondern auch Spezialmaterien wie Behörden- und Sozialdatenschutz.
Auch wenn die Herausgeber betonen, dass die Auswahl der Autoren alle juristischen Bereiche abdecke, fällt auf, dass die Mehrzahl der Autoren als Professoren oder bei den Aufsichtsbehörden tätig sind. Das Ziel, „wissenschaftliche Pluralität“ zu gewährleisten, wird durchaus gewahrt, jedoch fällt es bei den Kommentierungen auf, dass oft nicht überzeugende, restriktive Ansichten gewählt werden oder vom Behördenwesen ausgegangen wird. So ist z.B. unklar, weshalb bei der Kommentierung zu Konzernen als verantwortliche Stelle auch Behörden besprochen werden, oder warum abweichend von der h.M. auch unselbständige Niederlassungen teils als verantwortliche Stellen gesehen werden.
Praxisnah und ausführlich wird z.B. die restriktive Zulässigkeit einer öffentlichen Videoüberwachung aufgezeigt. Die Datenübermittlung ins Ausland und die Auftragsdatenverarbeitung werden übersichtlich dargestellt, jedoch wird bei der Abgrenzung zur „Funktionsübertragung“ versäumt, auf die überzeugendere Vertragstheorie einzugehen.
Bei den Grundlagen zum bereichsspezifischen Datenschutz wird kompakt und übersichtlich die Rechtslage bei freien Berufen, insbes. Anwälten, dargestellt. Gut gelungen ist die Darlegung der Subsidiarität des BDSG zur ihm vorgehenden Verschwiegenheitspflicht und dass der Einsatz externer IT-Dienstleister derzeit eigentlich nicht möglich ist. Deutlich zu knapp gerät hingegen der Teil zu TMG und TKG, in dem zwar überzeugend die Grundlagen in Presserecht und Meinungsfreiheit veranschaulicht werden, jedoch kaum Platz für die eigentliche Kommentierung bleibt.
Fazit zu Wolff/Brink (Hrsg.), Datenschutzrecht in Bund und Ländern = Beck’scher Onlinekommentar BDSG:
Der Beck’sche Onlinekommentar BDSG überzeugt durch eine klare Darstellung des Datenschutzrechts. Er ist insbesondere für die Beratung in der öffentlichen Verwaltung zu empfehlen.
Autor der Buch-Rezension: Wolff/Brink (Hrsg.), Beck’scher Onlinekommentar BDSG = Datenschutzrecht in Bund und Ländern: RA Matthias Lachenmann. Diese Rezension erscheint in der AdVoice, Heft 4/2013.